“Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.”
Der Grad der Behinderung (GdB) und der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) sind also ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Staffelung von 20 bis 100 in Zehnerschritten
Der GdB kann zwischen 20 und 100 variieren. Er wird in 10er-Schritten gestaffelt. Irrtümlich wird der GdB oft in Prozent angegeben, also zum Beispiel “Ich habe einen GdB von 50 Prozent”. Dies ist aber falsch, es wird schlicht gesagt “Ich habe einen GdB von 50″.
Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden.
Der Grad der Behinderung kann im Ausweis auch nachträglich geändert werden. Dazu sind aber ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Man sollte damit rechnen, dass der GdB auch herabgesetzt werden kann.
Es gibt folgende Merkzeichen
Merkzeichen
G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit
B = Berechtigung der Mitnahme einer Begleitperson
aG = Außergewöhnliche Gehbehinderung
GI = Gehörlosigkeit
Weitere Merkzeichen sind:
H = Hilflosigkeit
Bl = Blindheit
RF = Ermäßigung von der Rundfunkbeitragspflicht
Anträge für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man bei den Versorgungsämtern
Diese legen den Grad der Behinderung fest und stellen gegebenenfalls den Ausweis aus.
Der Ablauf im Einzelnen:
Antragsformulare für einen Schwerbehindertenausweis bekommt man auch direkt bei den Versorgungsämtern, den Bezirksämtern, teilweise auch zum Download im Internet.
Dieser Antrag muss ausgefüllt und, wenn möglich, mit einer ärztlichen Bescheinigung über die Art der Behinderung versehen sein. In dem Antrag sollten Sie alle Einschränkungen und Beschwerden ausführlich darlegen.
Falls der Platz im Antragsformular nicht reicht, können Sie auch ein formloses Beiblatt nutzen. Das Versorgungsamt setzt sich nach Eingang des Antrags mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und fordert zusätzliche Unterlagen und
Gutachten an.