KRIMINALPRÄVENTION

Zivilcourage zeigen - Aktion-Tu-Was - Eine Initiative Ihrer Polizei

Kriminalprävention  geht uns alle an


Vorbeugung (Prävention) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und erfordert ein übergreifendes, integratives Gesamtkonzept, in dem nicht nur die Polizei, sondern auch andere staatliche und nichtstaatliche Stellen, die Wirtschaft, die Medien sowie auch die Bürgerinnen und Bürger selbst Verantwortung tragen und ihre spezifischen Beiträge leisten müssen.

Dieser Blog ist der innerhalb der letzten zehn Jahren. Seit 2008 befasse ich mich ehrenamtlich als online-Journalist mit den Themen der Kriminalprävention. Neben exklusiv für "garath-online.de" verfassten Beiträgen lebt dieser Blog zum Teil auch von den Nutzungsrechten interessanter Zweitverwerteter Artikel, die mit entsprechender Genehmigung übernommen werden durften. Viele Leser haben deshalb den einen oder anderen Beitrag möglicherweise schon an anderer Stelle gesehen.

Für das tägliche Leben jedes Einzelnen ist das Gefühl der Sicherheit mehr als wichtig: Viele unserer Entscheidungen werden davon beeinflusst und geprägt. Wer Opfer einer Straftat wurde verliert häufig die nötige Geborgenheit in seinem persönlichen Lebensbereich und damit ein Stück Lebensqualität. Das daraus resultierende Interesse an konkreten Tipps zum Schutz vor Kriminalität möchte ich in meine Arbeit hier einfließen lassen. Denn derjenige, der weiß, wie er sich gegen Straftaten schützen kann, wird in seinem Sicherheitsgefühl nachhaltig gestärkt.

Doch polizeiliche Aufklärungsarbeit allein reicht nicht aus, um alle gesellschaftlichen Akteure zu erreichen, die auf dem Gebiet der Kriminalprävention tätig sein können. Deshalb wurde im Juli 2001 ein nationales Präventionsgremium gegründet: Das Deutsche Forum für Kriminalprävention (DFK) führt Vertreter staatlicher und nichtstaatlicher Stellen zusammen, um Strategien gegen Kriminalität zu entwickeln und zu fördern. Durch die Vernetzung zahlreicher Initiativen bietet das DFK ein nationales Dach für unterschiedliche kriminalpräventive Ansätze. Weitere recherchebegleitende Informationen und Tipps zu allen gängigen Themen der Kriminalitätsvorbeugung finden Sie auf der Seite der polizeilichen Kriminalprävention
Und auf meinem Blog für Kriminalprävention "aberSicher"

Betrugsmasche über WhatsApp:

So können Sie sich schützen


P.ries Bild: pixabay

Den Enkeltrick am Telefon gibt es schon länger, nun versuchen es Betrüger über WhatsApp: Sie geben sich bei älteren Menschen als deren Kinder aus und wollen sie zu einer Geldüberweisung überreden.

Mit erfundenen Geschichten wollen Kriminelle Nutzer um Geld betrügen. Dabei geben sie sich als Kind in einer Notlage aus.
"Hallo Mama! Rate mal, wessen Smartphone in der Waschmaschine mitgewaschen wurde? Genau, meins! Deshalb habe ich ein neues Handy und eine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." Fiktive WhatsApp-Nachricht

So oder so ähnlich lautet die erste, vertraut klingende Textnachricht der Betrüger bei WhatsApp oder anderen Messengerdiensten. Die Mitteilungen werden dabei auch gern mit Herzchen und Kuss-Smileys verziert. Doch anschließend bittet das vermeintliche Kind um Hilfe. Es schreibt, dass eine dringende Rechnung zu bezahlen sei und das ginge mit dem neuen Smartphone noch nicht. Oder es könne nicht auf seine Bankdaten zugreifen. Das Geld - meist Summen in drei- bis vierstelliger Höhe - würde gleich am nächsten Tag zurückgegeben, heißt es.

"Die Masche ist fies. Die Betrüger nutzen den vermeintlich geschützten Raum des privaten Chats für ihre Zwecke", erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. 

Vorsicht vor Bitte um Überweisung in Echtzeit

Viele gutgläubige Menschen sind bereits auf diesen Trick hereingefallen und haben Tausende von Euro überwiesen. Meist bitten die angeblichen Kinder darum, eine Sofort- oder Echtzeitüberweisung vorzunehmen. Dadurch bekommen die Betrüger einen zeitlichen Vorsprung, um das Geld von dem extra eingerichteten Konto zu holen. Eine Rückbuchung wird dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.

Haben die Täter mit ihrem ersten Versuch Erfolg und ihr Schwindel fliegt nicht auf, scheuen sie sich nicht, dasselbe Opfer noch einmal zu kontaktieren und ihm weiteres Geld abzuknöpfen.

ZWEI FÄLLE VON VIELEN:

FALL NR.1:
Eine 70-Jährige Greifswalderin verlor am Wochenende 5.000 Euro, weil sie auf Forderungen einging, die ihr über den Nachrichtendienst WhatsApp zugeschickt wurden.

Bei der Rentnerin meldete sich ihre angebliche Tochter über WhatsApp und schrieb, dass sie eine neue Nummer habe. Wenig später bat die fremde Nummer die 70-Jährige darum, Geld zu überweisen, weil das Onlinebanking auf dem angeblich neuen Handy noch nicht funktioniere. Die Greifswalderin überwies daraufhin wie gefordert rund 5.000 Euro auf verschiedene Konten. Das Geld war weg!

FALL NR.2:
Frau verliert 300.000 Euro

Besonders viel Geld erbeuteten unbekannte Täter im Januar bei einer Frau in Graal-Müritz bei Rostock, die bei einem sogenannten Schockanruf 300.000 Euro verlor. Dort hatte sich ein Anrufer als Sohn ausgegeben. Er habe einen schweren Unfall verursacht und brauche dringend Geld, um Schäden zu regeln. Er könne das aber nicht abholen, sondern ein befreundeter Rechtsanwalt.

Misstrauisch sein und stets rückversichern

Die Polizei und die Verbraucherzentrale haben folgende Tipps, wie man sich am besten in einer solchen Situation verhalten soll:

• Mit Angehörigen Codewörter für sensible Chats oder Telefonate vereinbaren, das kann zum Beispiel auch etwas völlig Abwegiges sein wie "Hundeschnauze" oder "Turnbeutel".
• Sich im Chat nicht zur Eile drängen und unter Druck setzen lassen.
• Sich immer mit weiteren Angehörigen besprechen.
• Zur Kontrolle alte Handynummer anrufen oder weitere Kontaktmöglichkeiten nutzen (andere Messengerdienste, E-Mail, Apps oder Festnetz).
• Alternativ Absender der Nachricht nach Dingen fragen, die nur das echte Kind kennen kann ("Welche Farbe hatte unser erstes Auto?", "Wie hieß das erste Haustier?")
• Generell misstrauisch sein bei Forderungen nach Geldüberweisungen per WhatsApp - aber auch bei einem Telefonanruf vermeintlicher Kinder oder Enkel.
• Wurde bereits Geld überwiesen, sofort Kontakt zur Bank aufnehmen und Rücküberweisung veranlassen.
• Unbekannte Nummer nicht einspeichern.
• Nachrichten bei WhatsApp nicht löschen, sondern im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten.
• Nummer des Absenders blockieren, um keine weiteren Nachrichten zu bekommen.

Polizei: Absprachen treffen mit Familienmitgliedern

Ganz grundsätzlich sollte man sich immer rückversichern bei dem vermeintlichen Anrufer oder auch bei anderen Familienmitgliedern, empfiehlt der Rostocker Kriminalhauptkommissar Thomas Winkler. "Einfach mal nachfragen, ob das so sein kann. Ich mache es mit meiner Oma nicht anders. Ich sage ihr das immer wieder, dass ich sie auf keinen Fall per Telefon kontaktieren werde und um irgendwelche Geldsummen fragen werde." Wenn das jeder in seinem Bekanntenkreis mache, werde sich das herumsprechen bei den älteren Bevölkerungsschichten, so der Polizeibeamte.

 

Quelle: polzei-beratung.de

Zur externen Seite: polizei-beratung.de

Vorsicht bei Vollmachten


Viele ältere Menschen erteilen Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine Vorsorge-, General- oder Kontovollmacht. Dieses Vertrauen kann aber auch von Betrügern missbraucht werden. Wir haben Tipps für Sie zusammengestellt, die Sie über die Gefahren von Vollmachten aufklären. Worauf sollten Sie achten?

Vollmachten sind dazu gedacht, vertraute Personen dazu zu berechtigen, sich in besonderen Situationen helfen zu lassen. Die Bevollmächtigten können dann beispielsweise im Namen der Beauftragten Bankgeschäfte abwickeln, einkaufen oder auf Rechnung bezahlen.

Doch Vorsicht:

Dieses Vertrauen wird häufig von Betrügern missbraucht, denen es nur darum geht, auf diese Weise Geld zu erschleichen:

  • Sie erbitten Bankvollmachten und/oder Online-Zugänge zu Konten.
  • Sie drängen Sie zu einem Bankwechsel.
  • Sie fordern Sie auf, Geldanlagen aufzulösen.
  • Sie reden Angehörige schlecht.
 
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser:

Kontrollieren Sie auch Kleinstbeträge die ausgegeben wurden. Wird wirklich nur das eingekauft, was Sie brauchen? Überprüfen Sie Rechnungen, ob auch nur die eigenen bezahlt wurden oder auch fremde. Bekommen Sie Ihre Kontoauszüge rechtzeitig und vollständig? Wird das getan, was Sie möchten und auch nur das?

Richtige Vorsorge heißt:
  • Erklären Sie eindeutig, was Sie für sich wollen und vor allem, was Sie nicht wollen. Sie bestimmen, was andere Personen dürfen und was sie nicht dürfen.
  • Bedenken Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person beispielsweise für Sie entscheiden, was Sie essen, wer Sie besucht, mit wem Sie reden, wie Sie gepflegt werden und was mit Ihrem Geld passiert.
  • Sollten Sie unsicher sein, verzichten Sie auf eine Vollmacht, denn diese verhindert zunächst gerichtliche Kontrolle. Stattdessen entscheiden Sie, wer gegebenenfalls als gerichtlich kontrollierter Betreuer eingesetzt werden soll.
Quelle: polzei-beratung.de
Zur externen Seite: polizei-beratung.de
Vorsicht bei Vollmachten. Bild: polizeiberatung.de
Download Gut beraten pdf (1MB)
Gut beraten im hohen Alter

Themen : Betrug , Diebstahl , Enkeltrick , Gewinnversprechen , Sonstiger Betrug , Trickdiebstahl

Inhalt

Die Broschüre informiert über Kriminalitätsformen, denen Menschen im fortgeschrittenen Alter und bei eingeschränkter Mobilität besonders ausgesetzt sind.

Im Vordergrund stehen dabei Tipps, wie man sich vor solchen Delikten schützen kann. So gibt es Informationen zu Gefahren an der Haustür, da Täter vielseitige Tricks anwenden, um in die Wohnung älterer Menschen zu gelangen und an deren Bargeld oder Schmuck heranzukommen. Ein anderer Abschnitt in der Broschüre befasst sich mit Gefahren am Telefon, u. a. mit dem so genannten Enkeltrick, dem Betrug durch falsche Gewinnversprechen oder einer Abzockmasche per Telefon.

Weiterhin enthalten sind Informationen zur Opferhilfeinrichtung WEISSER RING sowie Adressen von (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen.

Sie leisten wertvolle Aufklärungsarbeit - Aber in Düsseldorf gibt es sie noch nicht 

Ehrenamtliche Senioren-Sicherheitsberater“ sollte es in allen Stadtbezirken geben
von Peter Ries
Düsseldorf 06/2019
Seniorenvertreter Peter Ries bei einem Beratungsgespräch
In vielen Städten gibt es sie bereits. Sie sind zwar keine Kriminalbeamten und haben auch keine Handschellen wie auf diesem Bild bei sich, aber jeder von ihnen ist ein Experte, wenn es um Kriminalitätsverhütung für Senioren geht.

Die Rede ist von ehrenamtlichen "Senioren-Sicherheitsberaterinnen und -berater", die nach einer entsprechenden Schulung durch die Polizei ihr erlerntes Fachwissen zur Kriminalprävention sowohl im Bekanntenkreis, als auch in Seniorenvereinen oder Organisationen verbreiten und somit als eine wichtige Ergänzung zur polizeilichen Aufklärungsarbeit auf Gefahren in ihrem Lebensumfeld aufmerksam machen und Sicherheitstipps an ältere Menschen weitergeben.

Neben den Aufklärungsangeboten der Polizei und Warnaufrufen in der Lokalpresse leisten ehrenamtliche Senioren-Sicherheitsberater in vielen Städten - wie zum Beispiel Wuppertal, Oberhausen, Bochum und Solingen erfolgreiche Präventiv- und Aufklärungsarbeit, um ältere Menschen vor den immer dreister werdenden Trickbetrügern zu schützen und ihre kriminellen Maschen aufzudecken.

Angesiedelt sind die Senioren-Sicherheitsberaterinnen und -berater bei den jeweiligen städtischen Kriminalpräventiven Räten bzw. der polizeilichen Kriminalprävention. Doch leider gibt es sie z. B. in der modernen und weltoffenen Stadt Düsseldorf mit etwa 150.000 Seniorinnen und Senioren noch nicht. Für mich als Seniorenvertreter im Stadtteil Garath wenig nachvollziehbar:
 
Die Senioren-Sicherheitsberaterinnen und –berater sollen der Polizei nicht die Arbeit abnehmen – das könnten sie schon aus rechtlichen Gründen nicht. Aber sie können in ihrem Umfeld durch Informationsangebote in lockeren Gesprächskreisen, in Bürgervereinen, Senioreneinrichtungen und Familienzentren durch direkte Beratungen einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der persönlichen Sicherheit von Senioren leisten. Zudem tragen ehrenamtliche „Senioren-Sicherheitsbeauftragte“ zur Entlastung der ohnehin zu dünn angesiedelten Polizeistationen in den Stadtbezirken bei.

Vorbeugung (Prävention) ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht nur in der Verantwortung der Polizei alleine liegt. Auch die Bürgerinnen und Bürger selbst müssen Verantwortung tragen und ihre spezifischen Beiträge zur Kriminalitätsvorbeugung leisten. 

Sinnvoll wäre, wenn sich der Seniorenrat, der Kriminalpräventive Rat der Landeshauptstadt dafür einsetzten, dass Düsseldorf dem Beispiel anderer Städte folgt und ebenfalls ehrenamtliche Senioren-Sicherheitsberater ausbildet.

Ich könnte mir vorstellen, dass diese Senioren-Sicherheitsberaterinnen und -berater zum Beispiel im Rahmen eines Pilotprojekts mit Mitgliedern des Seniorenrats startet, da sie (bedingt durch ihr Amt) regelmäßig mit der älteren Bevölkerung in Kontakt stehen.

Ehrenamtliche Sicherheitsberater können sinnvoll sein

Geschulte und eingewiesene ehrenamtliche Seniorensicherheitsberater sind in der Lage den immer komplexer werdenden Bereich der Seniorensicherheit abzudecken und sind nach überwiegender Expertenmeinung sinnvoll.

Insbesondere in Problem- und Brennpunktbezirken können „Sicherheitsberater“ ein probates Mittel, um kulturell oder altersbedingte Konflikte präventiv zu vermeiden. Erfolgreiche Beispiele aus anderen Städten zeigen, dass auch die enge Zusammenarbeit der „Sicherheitsberater“ mit Polizei und Ordnungsbehörden sehr gut funktioniert. „Die Stadt Düsseldorf täte gut daran, diesen Beispielen zu folgen.

Dass es sinnvoll wäre, belegt auch eine Studie des Frankfurter Präventionsrates. Sie kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass ehrenamtliche Senioren-Sicherheitsberater in allen Städten ausgebildet werden sollten; u. a. wegen der immer älter werdenden Menschen, die oft auf Grund ihrer Isolation und aus kriminalpräventiver Sicht sehr anfällig für Verbrechen sind.

Experten für „ehrenamtliche Sicherheitsberater

Der Präventionsrat der Stadt Frankfurt am Main hat im Frühjahr 2013 die Studie „Die Auswirkung der demographischen Veränderung auf die Sicherheit älterer Menschen und die Konfliktdynamik zwischen Jung und Alt“ veröffentlicht.Hierin wird – neben der grundsätzlichen Problematik der „Entfremdung der Generationen“ – das Ergebnis einer 2012 durchgeführten Expertenbefragung wiedergegeben, worin sich die große Mehrheit dieser sicherheitspolitischen Experten für „ehrenamtliche Sicherheitsberater vor Ort im Stadtteil ausspricht, da diese ein „Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls und der persönlichen Sicherheit von Menschen“ darstellten.

Insbesondere in Problem- und Brennpunktbezirken sind Sicherheitsberater ein probates Mittel, um kulturell- oder altersbedingte Konflikte präventiv zu vermeiden. Das erfolgreiche Beispiel aus anderen deutschen Städten aufnehmend, soll der Schwerpunkt auf ehrenamtlichen Senioren-Sicherheitsberatern liegen, die in enger Zusammenarbeit mit der Polizei und mit bestehenden Präventionsangeboten Senioren beratend und aufklärend über Kriminalität informieren.

Die Stadt Düsseldorf (Kriminalpräventive Rat) sollte daher in Anlehnung an die Erfahrung anderer Städte die Ausbildung von ehrenamtlichen Senioren-Sicherheitsberatern ermöglichen und fördern. Denn Vorbeugung und Aufklärung sind die Grundlage für Sicherheit und eine gute Lebensqualität.


--------------------

Seniorensicherheitsberater unterstützen die Polizei und stärken das Sicherheitsgefühl

Der Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen wird in den kommenden Jahren weiter steigen (Demografischer Wandel) Dabei ist festzustellen, dass Senioren immer mobiler und aktiver sind und intensiver am öffentlichen Leben teilnehmen. Trotzdem sind sie teilweise von einer hohen Kriminalitätsfurcht und einem verstärkten Sicherheitsbedürfnis geprägt. Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen müssen daher besser den speziellen Belangen der älteren Menschen genügen. Um den Bedürfnissen nach mehr Sicherheit gerecht zu werden, haben viele Kommunen in Zusammenarbeit mit der Polizei Seniorensicherheitsberater/-innen ausgebildet.

Hierunter sind Personen zu verstehen, die durch gezielte Ausbildung in die Lage versetzt werden, als Multiplikatoren anderen Senioren Tipps und Erfahrungen für die eigene Sicherheit weiterzugeben. Dies kann durch Gespräche mit Freunden, Nachbarn etc. geschehen, aber auch durch Vorträge in Altenheimen, bei Vereinen oder durch gezieltes Ansprechen bei beobachtetem Fehlverhalten anderer.

In einer meist zweitägigen Schulung vermitteln Fachkräfte der Polizei (Polizeiliche Prävention) u. a. Themen wie Verhalten in Notsituationen, Straßen- und Haustürkriminalität, Absicherung von Gebäuden und Verkehrssicherheit zur Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Nach der Ausbildung erhalten die Seniorensicherheitsberater/-innen einen Ausweis und eine Urkunde. Sie sind ehrenamtlich für die Kommune tätig. Durch einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit der zuständigen Kommune und der Polizei wird das erworbene Wissen aktualisiert und erweitert.

In Düsseldorf gibt es gegenwärtig noch keine ausgebildeten ehrenamtlichen Senioren-Sicherheitsberater. Eine landesweite Einführung der Sicherheitsberater wäre ein „Meilenstein in die polizeiliche Präventionsarbeit. Zudem wird das Sicherheitsgefühl der älteren Bürgerinnen und Bürger gestärkt und das Vertrauen zur Polizei zu verbessert.

Update Wochenpost 3. Juli 2019:

Alles, was weiterhilft, ist gut

Als zentrales Element der kommunalen Präventionstätigkeit gibt es in Düsseldorf einen Kriminalpräventiven Rat, in dem alle gesamtgesellschaftlich relevanten Gruppen mitarbeiten, Ideen und ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten einbringen. Dessen Geschäftsführerin Tanja Schwarzer sagt auf Wochenpost-Anfrage: „Wir stehen dem Ansatz grundsätzlich positiv und offen gegenüber. Nach den bisher bekannten Informitionen kann ich mir vorstellen das Thema aufzunehmen und mit den entsprechenden Fachleuten zu diskutieren, unter anderem mit der Polizei, die ja bereits in dem Bereich tätig ist.“ Bislang ist diese Tätigkeit dem Kriminalkommissariat Prävention Opferschutz unterstellt. Dessen Leiterin Susanna Heusgen erklärt: „Bislang beschäftigen wir einen Seniorenberater, den man mit einem gewissen Vorlauf jederzeit anfordern kann und der ältere Menschen zu Themen wie Marktumstellung bei den Stadtwerken, falsche Polizisten oder den Enkeltrick informiert Alles, was in diesem Bereich noch weiterhilft, ist sicherlich gut“.



Das könnte Sie auch interessieren:

Garath/Hellerhof : Premiere: Sicherheitstag in Garath Mit dem ersten kommunalen Sicherheitstag am Samstag, 15. August, sollen die Bürger über Themen wie öffentliche Sicherheit und Vorbeugung von Straftaten aufgeklärt und informiert werden.
Seniorensicherheitsberatung Oberhausen

Achtung!
Falsche Polizisten unterwegs in Düsseldorf 

Seit Beginn des Jahres rufen wieder vermehrt Unbekannte bei Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürgern an und geben sich als Polizeibeamte aus
22.01.2019 (p.ries). So gehen die Täter vor: Sie erzählen am Telefon, dass beispielsweise in der Nachbarschaft eingebrochen worden sei. Angst wird geschürt, da man vorgibt, dass die Angerufenen die nächsten Opfer sein könnten. Die Täter, die sich auch manchmal als Justizbeamte ausgeben, fragen gezielt nach den Vermögensverhältnissen und nach den Aufbewahrungsorten von Schmuck, Geld und anderen Wertgegenstände.

Zur Sicherheit raten sie dringend, man solle alles an die Polizei übergeben. Die Täter lassen nicht locker, rufen zum Teil unzählige Male an und üben derart massiven Druck aus, dass die Opfer ihr gesamtes Vermögen bei der Bank abheben oder im Haus vorhandene Wertsachen zusammenräumen und an unbekannte, aber angekündigte Abholer übergeben. Um das Lügengespinst noch weiter zu untermauern, geben sich die Anrufer auch als Mitarbeiter der Justiz aus, die mit diesen Sachverhalten betraut worden sind.

Die Polizei warnt daher erneut, informiert und rät:

  •     Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay!
  •     Beenden Sie die Anrufe bitte sofort!
  •     Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.
  •     Die Polizei nimmt niemals Wertgegenstände, Bargeld oder Schmuck in Verwahrung.
  •     Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen, angebliche Mitarbeiter von Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.
  •     Lassen Sie sich den Namen des Anrufers nennen, legen Sie auf und rufen Sie Ihre örtliche Polizeibehörde über die Rufnummer 110 an.
  •     Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufs geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall umgehend an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.


Zivile Helden:
Mit Zivilcourage gegen Hass im Netz

Zivile Helden gesucht. Bild: Pixaby
Januar 2019 (pri).

Von beleidigenden Sprüchen und Drohungen bis zum Aufruf zur Gewalt – Hassrede im Inter-net trifft viele Menschen. Gründe dafür sind Intoleranz, Rassismus oder auch Sexismus. Die Zivilen Helden veranschaulichen in einem interaktiven Video, welche Folgen ein frauenfeindlicher Spruch im Netz haben kann. Auf der Internetseite www.zivile-helden.de/hass-im-netz/ zeigt die Polizeiliche Kriminalprävention zusammen mit Partnern, wie jeder Zivilcourage in der realen und in der digitalen Welt leben kann.

Die Zivilen Helden setzen zur Förderung der Zivilcourage auf mehrere Komponenten: Unterhaltung, Spiel, Information und den Dialog zwischen Polizei und Bevölkerung. Die interaktiven Elemente fordern die Nutzer zu Handlungen auf, die den Verlauf des Musikvideos lenken, oder lassen sie andere Perspektiven einer Situation einnehmen. Dadurch wird Nutzern die Folge ihrer Handlungen vor Augen geführt. „Entscheidend ist, dass Video und Musik als Einstieg in eine Auseinandersetzung mit dem persönlichen Verhalten im Ernstfall gesehen werden. Sie sind die unterhaltsamen Türöffner, damit sich jeder mit Zivilcourage bei Hass im Netz auseinandersetzt“, sagt die Verbundkoordinatorin des Projektes Prof. Gabriele Kille von der Hochschule der Medien in Stuttgart.

Durch den unterhaltsamen Einstieg steigt die Chance, dass die jungen Nutzerinnen und Nutzer sich intensiver mit den polizeilichen Tipps zur Zivilcourage beschäftigen. Auf unterschiedlichen Kanälen in den sozialen Netzwerken kann sich die Zielgruppe direkt mit der Polizei über richtiges Verhalten bei beleidigenden Online-Kommentaren austauschen. „Wir beantworten viele auch teils persönliche Fragen der Nutzerinnen und Nutzer. Unserer Erfahrung nach möchten die meisten Menschen anderen in ernsten Situationen helfen. Mit dem neuen Video über Hass im Netz zeigen wir ihnen, wie sie helfen, ohne den Helden zu spielen“, sagt Kriminaloberrat Harald Schmidt, Leiter der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.  

Tagtäglich beantwortet das Team der Zivilen Helden auf Facebook, YouTube, Instagram und Twitter die Fragen der jungen Zielgruppe und gibt konkrete Hilfestellung. Die Polizei stellt sich aber auch (polizei-)kritischen Fragen – kontroverse Diskussionen zwischen Polizei und Bevölkerung sind selbstverständlich und im Projekt erwünscht. Denn neben den präventiven Informationen setzt Zivile Helden vor allem auf direkte Kommunikation, um die polizeilichen Empfehlungen nachhaltiger vermitteln zu können.

Das Konzept für „Zivile Helden“ wurde im Forschungsprojekt „PräDiSiKo“ (Präventive digitale Sicherheits-kommunikation) von Experten aus der Medienethik, Kommunikationswissenschaft, Kriminologie, Rechtswissenschaft und der Ökonomie entwickelt. Die Schwerpunkte des Zivilcourage-Projektes sind Gewalt im öffentlichen Raum, Hass im Netz und Radikalisierung (Video-Veröffentlichung am 12. März 2019). Mehr Informationen dazu unter: www.prädisiko.polizei-beratung.de

Gefördert wird PräDiSiKo vom BMBF im Zuge der Bekanntmachung „Zivile Sicherheit – Neue ökonomische Aspekte“ im Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“. Nähere Informationen über Sicherheitsforschung unter: www.sifo.de


„Zivile Helden“ im Netz


Facebook: https://www.facebook.com/Zivile-Helden-1114156508732301/
Twitter: https://twitter.com/ZivileHelden
Instagram: https://www.instagram.com/zivilehelden/
YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCN7q1FRvNqdKnxw_LVrMvIQ/featured
Channels Jodel-App: In Stuttgart unter @DeinPolizeiRatgeber, in Berlin unter @Zivilcourage ab Ende Januar 2019


 Initiative gegen Rassismus und für ein soziales Miteinander
„Mach' meinen Kumpel nicht an!“

Fremdenfeindliche Sprüche und rassistische Parolen werden nicht nur im Netz oder bei rechten Demos verbreitet, sondern erklingen auch immer wieder in Betrieben oder Berufsschulen. Der...[mehr lesen]


Haustiere sind keine Weihnachtsgeschenke
Verschenkt, vergessen, ausgesetzt


Viele Kinder wünschen sich zu Weihnachten oder zum Geburtstag ein Haustier. Und auch der Großmutter oder der Freundin kann man damit sicher eine Freude machen. Was eine lieb gemeinte Überraschung...[mehr lesen]



Für Betroffene ist die seelische Belastung enorm
Jeder Einbruch hinterlässt Spuren


Diese Situation ist für viele erstmal ein Schock: Die Wohnungstür ist aufgebrochen, überall stehen Schubladen offen und der Schmuck ist weg. Doch viel schlimmer als der Verlust von persönlichen...[mehr lesen]

Wertgegenstände tabellarisch auflisten
Besitz nach Einbruch nachweisen


Wer zuhause wertvolle Gegenstände wie Uhren oder Schmuck aufbewahrt beziehungsweise Instrumente oder teure Elektronikartikel besitzt, sollte eine Wertgegenstandsliste erstellen. Darin sind alle...[mehr lesen]


Video Einbruchsschutz

In diesem Video gibt Hauptkommissar Peter Werkmüller von der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle in Düsseldorf Tipps zum Einbruchschutz.
Quelle: © Verlag Deutsche Polizeiliteratur
Dieses Internet-Angebot enthält Links zu externen Angeboten. Für Inhalte dieser externen Webseiten ist der Blog "AberSicher" nicht verantwortlich und distanziert sich ausdrücklich davon. Dieser Blog verweist lediglich auf das dortige Angebot, das im übrigen auch ohne den Link weltweit über eine URL erreichbar ist.
Wer soll schon bei uns einbrechen? Kriminalprävention www.abersicher.blogspot.com

Wer soll schon bei uns einbrechen?

Meine Frau, die Polizei, die Ganoven und ich
24.10.2018
Heute großer Freudentag: Hanni hat das neue Super-Versteck ihres wichtigsten Schmucks wiederentdeckt. Sie hatte guten Grund gehabt, ihn zu verstecken, denn zweimal im Dreimonats- Abstand wurde letztes Jahr bei uns eingebrochen. Und obwohl wir schon im Goldhochzeits- Alter sind, hat uns das mit neuen Lernvorgängen und Handlungszwängen konfrontiert.

Umgang mit dem Horror-Gefühl

Es ist kein schönes Gefühl, wenn man nach Hause kommt, die Terrassentür weit offensteht und das Haus nach allen Regeln der Kunst durchwühlt ist – Bad, Schlafzimmer und Schreibtische bevorzugt, weil man dort am ehesten Beutegut der Premium-Klasse vermutet, nämlich Schmuck und Bargeld. Jemand ist in unseren Privatbereich, man kann ruhig sagen, unsere Intimsphäre eingedrungen. Das ist nicht nur irgendwie bedrohlich, es ist auch enttäuschend und beleidigend, weil es unsere Arglosigkeit und Naivität verhöhnt.

Wir brauchen keine Vorsorge, wer soll denn bei uns schon einbrechen! Ja, wer denn? Wer waren diese Burschen und wie sind sie überhaupt rein gekommen? Hier empfiehlt sich, was auch bei anderen Problemen oft hilfreich ist: Lerne das Problem näher kennen, und je vertrauter das Problem dir wird, desto eher verliert es Teile zumindest seines irrationalen Schreckens.

Einer kam über das Dach

Zuerst dachten wir: Einbruch durch die Terrassentür. Erst die Polizei, prompt erscheinend nach unserem Anruf, brachte uns auf die Idee, auch mal ins Obergeschoss zu gehen. (Soviel noch zum Thema Naivität.) Dort sahen wir, dass mindestens einer auf der Trennmauer zur Nachbarterrasse – oder mit Hilfe einer „Räuberleiter“ - aufs Dach gelangt sein musste, dort eine rutschige Querung zum Gaubenfenster bewältigt und anschließend noch Technik, Kraft und Nerven gehabt haben musste, sich festzuhalten, ein Fenster aufzuhebeln und somit das zu schaffen, was die Terrassentür verweigert hatte: Zugang ins Haus.

So entstand bei mir erstens ein gewisser sportlicher Respekt für den Vorkletterer und zweitens das Gefühl einer Art Schicksalsgemeinschaft: ich hier drinnen in der Legalität, du draußen im Dunkeln. Wer bist du? Wie bist du dort hingekommen, wo und wie du jetzt lebst? Hat dich eine Bandeeingeschleust und lässt dich jetzt nicht mehr los? Stell dir vor, wir könnten uns mal treffen, strengstens anonym natürlich. Aber das sind halt nur Fantasien, Gedankenspielereien. Hanni hat zuerst auch „alter Spinner“ zu mir gesagt, aber dann gefiel ihr doch die Vorstellung vom schlanken Edelganovenmit dem mediterranen Teint und den schnellen, eleganten Bewegungen oben auf dem Dach.

Schrecken mit Ende: Wo ist der Schmuck?

Die Jungs vom ersten Einbrecher-Team waren die anspruchsvollsten: Vom Schmuck gingen nur die Goldsachen weg, Modeschmuck und Erinnerungsstücke blieben liegen. Um die hat sich dann, drei Monate später, gründlich Team 2 gekümmert. Danach war von den hübschen Korallenketten und Glas-Edelsteinen kein Krümel mehr übrig. Auf Basis ihrer Verlust-Liste, gestützt auf Quittungen, hauptsächlich aber auf Schätzungen erfahrener Händler, Sammler, Versicherungsexperten hatHanni von ihrer Versicherung einen fairen finanziellen Ausgleich erhalten. Aufgestockt wurde er durch eine Trost-Kollekte (!) der Freundinnen. Aus diesem neuen Budget wurden die empfindlichsten Lücken in Hannis Schmuck-Sortiment geschlossen und die neuen Stücke besonders gut versteckt.

Jetzt hätte es eigentlich wieder ruhiger werden müssen bei uns: Nach viel Schreibtisch- und Organisationsarbeit waren die Finanzen geregelt, Fenster und Türen repariert und der Schmuck – ja, der neue Schmuck - Hanni, wie steht’s eigentlich mit deinem Schmuck? Hanni fühlt sich ertappt. Ihr Gesichtsausdruck schwankt zwischen Ärger und Belustigung. „Ich wollte es dir erst erzählen, wenn ich ihn wiederhabe“. Sie hat doch tatsächlich die neuen Schätze so gut verborgen, dass sie sie seit Tagen – allerdings abgelenkt durch ein neues Großprojekt - nicht mehr wiederfindet.

Ich verzichte auf süffisante Anmerkungen, und nach einigen weiteren Such-Tagen ist der ersehnte „Schmuck gefunden“ Jubelruf zu hören. Im Haus geht eben nichts verloren.


Werner Würz/p.ries


Sicher wohnen:
Broschüre zum Einbruchschutz neu aufgelegt

Stark nachgefragte Publikation der Polizei jetzt mit Informationen zum Thema Smart Home – Viele Tipps auch rund um den Tag des Einbruchschutzes


K-Einbruch
Oktober 2018 (pri)

Mit Beginn der dunklen Jahreszeit richtet die Polizeiliche Kriminalprävention ihr Augenmerk wieder verstärkt auf den Einbruchschutz, denn häufig nutzen Diebe die früh einsetzende Dämmerung, um unbemerkt in Häuser und Wohnungen einzusteigen. Rund um den Tag des Einbruchschutzes am 28. Oktober informieren die Polizei und ihre Partner daher bei vielen Veranstaltungen und Aktionen über effektive Sicherungsmaßnahmen. Neu aufgelegt und um das Thema Smart Home erweitert wurde die Broschüre „Sicher wohnen“, die kostenlos bei jeder Polizeidienststelle erhältlich ist. Zudem macht die Polizeiliche Kriminalprävention derzeit mit einem Kinospot auf das Thema aufmerksam.

„Weit über ein Drittel aller Einbrüche scheitern bereits an einer guten Sicherung der Häuser oder Wohnungen“, sagt Einbruchschutzexperte Harald Schmidt, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention. „Wir empfehlen daher eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen.“ Die immer mehr eingesetzte Smart-Home-Technologie könne dabei allenfalls als Ergänzung zur mechanischen Sicherung dienen, denn Smart-Home-Lösungen allein stellen kein durchgängiges und damit zuverlässiges Einbruchmelde- bzw. Gefahrenwarnsystem dar. „Aus polizeilicher Sicht ist diese Technik nur zur Anwesenheitssimulation zu empfehlen, das heißt, das System spielt einem äußeren Betrachter beispielsweise durch Rollladen- und Lichtsteuerung ein bewohntes Haus vor“, so der Experte.

Wer das System für mehr Komfort nutzen will, sollte sein Smart Home jedoch ausreichend absichern, um sich vor Sabotage und Angriffen von außen zu schützen. Denn ungeschützte Systeme, ob mit oder ohne Zugang zum Internet, bergen Risiken. Wer in seinem Smart Home neben Komfort- und Energiemanagement auch Einbruchschutz erreichen will, sollte sich vom Fachbetrieb eine geprüfte und zertifizierte Alarmanlage mit Smart-Home-Funktion einbauen lassen. Alle Empfehlungen und Tipps in Sachen Smart Home und Einbruchschutz gibt es in der neu aufgelegten Broschüre „Sicher wohnen“ (vormals „Ungebetene Gäste“), die kostenlos bei den Polizeidienststellen erhältlich ist oder unter www.k-einbruch.de/medienangebot/detail/1-sicher-wohnen/ heruntergeladen werden kann.

Wie leicht sich Diebe Zutritt zu ungesicherten Wohnungen oder Häusern verschaffen können, zeigt die YouTube-Serie „Die Elster. Ein Profi-Einbrecher packt aus“. Die neueste Folge der preisgekrönten Reihe läuft noch bis Mitte November bundesweit im Werbeblock der Kinos. Damit macht die Polizeiliche Kriminalprävention rund um den Tag des Einbruchschutzes am 28. Oktober auf ihre Kampagne K-EINBRUCH aufmerksam und sensibilisiert die Bevölkerung für effektive Sicherungsmaßnahmen. Die dokumentarisch angelegte Serie begleitet den fiktiven Einbrecher „Die Elster“ - gespielt von Schauspieler Peter Trabner - auf seinen chaotischen Streifzügen und vermittelt nebenbei die von der Polizei empfohlenen Verhaltenstipps zum Einbruchschutz. Die Elster-Serie und der neue Kinospot sind auf YouTube zu sehen: http://bit.ly/2bYedNp

Vorsicht beim Online-Kauf

Achte auf Deine Daten im Imternet und beim Onlinekauf
Oktober 2018

Alle Jahre wieder: In der Vorweihnachtszeit sind die Läden in den Innenstädten und Einkaufspassagen überfüllt und Stress ist damit vorprogrammiert. Kein Wunder, dass sich über 30 Millionen Deutsche für das Einkaufen im Internet begeistern konnten. Hier ist die Auswahl riesig und das Einkaufen entspannt. Damit dieses ein sicheres Vergnügen bleibt, macht die Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, des Online-Marktplatzes eBay und des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels (bvh) rechtzeitig zu Weihnachten wieder auf die „7 Goldenen Regeln“ zum sicheren Online-Handel aufmerksam.


Die Wochen vor Weihnachten sind die umsatzstärkste Zeit. Viele deutsche Internet-Käufer beweisen ein besonders stark ausgeprägtes Bewusstsein für die allgemeinen Risiken im Netz und kennen mögliche Gefahren wie Schadsoftware, Phishing oder Diebstahl von elektronischen Daten und Identitäten. Nichtsdestotrotz boomt der Onlinehandel immer weiter. Naturgemäß nehmen aber auch ist die Anzahl der Fälle von Warenbetrug im Internet zu.



Vor diesem Hintergrund ist die konsequente Anwendung der Grundregeln zum sicheren Einkauf im Internet besonders wichtig. Verbraucher, die diese kennen und danach handeln, können sich auf ein ungetrübtes Online-Einkaufsvergnügen freuen:
  1. Um ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten, sollten Passwörter mindestens acht Zeichen haben und immer aus einer Kombination von Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen.
  2. Zum Schutz der persönlichen Daten sollten Online-Shops eine verschlüsselte Datenübertragung ermöglichen. Erkennbar ist dies in der Regel an dem Kürzel https:// in der Adresszeile des Browsers.
  3. Vor dem Kauf sollte die Seriosität des Anbieters so gut es geht überprüft werden. Bei gewerblichen Händlern sollten die Kontaktdaten, Garantie- und Gewährleistungsbedingungen sowie die Angaben zum Widerrufs- oder Rückgaberecht leicht auffindbar sein. Hilfreich bei der Einschätzung von Verkäufern sind außerdem Bewertungsprofile, wie sie auf Marktplätzen wie eBay üblich sind, sowie Internet-Gütesiegel wie zum Beispiel das Siegel „Geprüfter Online-Shop“.
  4. Genau durchlesen und prüfen sollte man immer die Artikelbeschreibung sowie die Versand- und Lieferbedingungen.
  5. Bei der Bezahlung sollten sichere Zahlungsmethoden gewählt werden. Dazu zählen die Bezahlung per Rechnung, Bankeinzug, Kreditkarte oder die Nutzung eines Online-Zahlungsservices wie zum Beispiel PayPal.
  6. Bei gewerblichen Händlern sollte auf das Widerrufs- oder Rückgaberecht geachtet werden. Dies ermöglicht es Käufern, die Ware Prinzipiell ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von mindestens 14 Tagen nach Erhalt zurückzuschicken.
  7. Wenn Sie per E-Mail aufgefordert werden, vertrauliche Daten wie Passwörter oder Kreditkarteninformationen über einen Link oder ein Formular einzugeben, seien Sie misstrauisch. Ebenso sollten keine Anhänge von E-Mails geöffnet werden, bei denen man nicht sicher ist, dass der Absender seriös ist.
Die Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“ setzt mit ihren Maßnahmen bereits seit 2006 auf Aufklärung und Vorbeugung. Alle, die mehr über Sicherheit beim Online-Handel erfahren möchten, finden neben den „7 Goldenen Regeln“ auf der Internet-Seite www.kaufenmitverstand.de den Ratgeber „Alles, was Recht ist“. Dieser erklärt leicht verständlich, welche Rechte Käufer im Internet haben. Beides können interessierte Nutzer herunterladen und sich danach stressfrei in die Weihnachtseinkäufe stürzen.
Die Partner der Initiative „Online Kaufen – mit Verstand!“

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) informiert die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und weitere Präventionsträger über aktuelle Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung. Dies geschieht vor allem durch die Entwicklung und Herausgabe von Massenmedien wie Broschüren und Plakaten, Filmen, PC-Spielen sowie kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Damit werden die örtlichen Polizeidienststellen in ihrer Präventionsarbeit unterstützt. (www.polizei-beratung.de)

eBay verbindet jeden Tag Millionen von Menschen auf der ganzen Welt. Durch global vernetzte Internet-Plattformen ermöglicht eBay es ihnen, über alle Grenzen hinweg miteinander Handel zu treiben und zu kommunizieren sowie Zahlungen zu tätigen und entgegenzunehmen. Seit der Gründung im Jahr 1995 in den USA hat eBay sich kontinuierlich weiterentwickelt und zählt einige der stärksten Marken weltweit zu seinem Unternehmensnetzwerk, darunter eBay, PayPal, Skype, Shopping.com, eBay Kleinanzeigen sowie mobile.de. eBay hat seinen Hauptsitz in San José/Kalifornien. Seit 1999 ist eBay in Deutschland vertreten. Der deutsche Unternehmenssitz befindet sich in Dreilinden bei Berlin.

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh) mit Sitz in Frankfurt am Main ist die Organisation für deutsche Katalog-, Internet- und TV-Versender. Der Verband vertritt seit 1947 die Interessen der Branche und bietet seinen Mitgliedern ein umfassendes Dienstleistungspaket. Inzwischen sind 290 Versender im bvh organisiert. Die deutsche Versandhandelsbranche setzt rund 29 Mrd. Euro im Jahr um, davon entfallen 75 Prozent auf bvh-Mitgliedsunternehmen. Diese erhalten auch exklusiven Zugang zum Gütesiegel „Geprüfter Online-Shop“ in Zusammenarbeit mit dem EHI Retail Institute. Wer dieses Gütesiegel besitzt, garantiert dem Kunden sicheres Einkaufen im Internet. (www.versandhandel.org)

Halloween: Scherze und ihre Folgen

IIn der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist wieder Halloween: Kinder ziehen von Haus zu Haus und fordern mit dem Spruch: „Süßes, sonst gibt`s Saures“ Geschenke oder spielen Streiche. Doch so mancher Scherz ist gar nicht lustig, sondern strafbar.

Schädelpizza und Leichenbrühe

Karneval 1991 fiel ins Wasser; wegen des Golfkriegs wurden alle närrischen Veranstaltungen abgesagt. Das war nicht nur für die Närrinnen und Narren ein herber Verlust, sondern vor allem für die Kostüm-, Masken- und Dekoartikelhersteller. Diese Umsatzeinbrüche mussten abgemildert werden, und so importierte man Anfang der neunziger Jahre „Halloween“ aus den USA, auch um generell die karnevalsfreie Zeit des Jahres umsatzmäßig zu überbrücken. Verantwortlich für diesen Import war vor allem die Fachgruppe Karnev al im Verband der deutschen Spielwarenindustrie, die mit aufwändiger Öffentlichkeitsarbeit und entsprechendem Marketing Halloween in Deutschland populär machte. Natürlich musste man dem neuen Fest das Mäntelchen des Brauchtums umhängen, damit die rein
kommerziellen Motive verschleiert wurden.

All Hallows’ Eve wurde vor allem seit Jahrhunderten in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November (Allerheiligen) im katholischen Irland begangen; ursprünglich wurde wohl das Ende des Sommers gefeiert. Gleichzeitig nahm man an, dass in dieser Nacht die Seelen der Verstorbenen als Geister in ihre Häuser zurückkehren wollten. Man wies ihnen mit großen Feuern den Weg; wenn sie ihn nicht fanden, irrten sie als spukende Geister umher, die Angst und Schrecken verbreiteten und vor denen man sich durch eine Furcht erregende Kleidung zu schützen versuchte.

Als im 19. Jahrhundert zahlreiche Iren in die Vereinigten Staaten auswanderten, nahmen sie Halloween mit. Sehr bald wurde dieser Brauch von anderen übernommen und entwickelte sich zu einem Volksfest.

Nun also ist Halloween von Amerika nach Europa zurückgekehrt und stößt besonders bei Kindern und Jugendlichen auf große Begeisterung, aber auch Erwachsene haben zunehmend Spaß an Gruselspeisen und Gruselpartys. Das Zubehör für die Veranstaltungen ist überall, natürlich auch im Internet, erhältlich. So lassen sich zum Beispiel Kostüme aller Art und Preisklassen erwerben: Graf Dracula in Theaterausführung für den Herrn, sexy Hexenkostüme für die Dame und Gespenster- und Skelettkostüme für die lieben Kleinen. Schminke, Perücken, Zähne und Horrorapplikationen, wie z.B. Nachbildungen von Narben und schrecklichen Wunden, sind überall erhältlich, insbesondere in den großen Kaufhäusern, die in dieser Zeit eigene Abteilungen für diese Dinge einrichten.

Im Internet findet man übrigens auch zahlreiche Rezepte für die Speisen und Getränke, die man in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November zu sich nehmen kann; empfohlen werden „abgehackte Finger“, „Leichenbrühe“ , „Schädelpizza“ und ähnlich scheußliche Gerichte, hinter denen sich jedoch völlig harmlose Speisen verstecken.

Eine ganz besondere Rolle spielt der Kürbis, der im Zusammenhang mit Halloween heute in der deutschen Küche in unendlichen Variationen und Zubereitungen verbreitet ist. Auch der Brauch, Kürbisse auszuhöhlen und von innen zu beleuchten, stammt ursprünglich aus Irland und geht zurück auf den Nachtwächter Jack Oldfield, der im Reich der Schatten umherirren muss und als einzige Lichtquelle eine ausgehöhlte Rübe mit einer Kerze bei sich trägt. Darüber hinaus ist der Kürbis mit eingeschnittenen Fratzen gut geeignet, wenn man seinen Tisch nicht lieber mit Nachbildungen von Skeletten und Leichenteilen schmücken möchte. Fast das gesamte Halloween-Sortiment wird in Fernost hergestellt - 2017 wurden in Deutschland bereits 250 Millionen Euro damit umgesetzt, In den USA sollen es umgerechnet fast acht Milliarden Euro sein. Tendenz steigend. Nach Weihnachten und Ostern ist Halloween in Deutschland mittlerweile das drittwichtigste Einzelereignis im Jahr.

Die Kinder haben Spaß nicht nur am Verkleiden; in ihren Horrorkostümen klingeln sie an Haustüren und fordern mit dem Ausruf „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten. Wer ihrer Aufforderung nicht folgt, wird manchmal bestraft mit Streichen aller Art, die nicht unbedingt harmlos sind. Statt Klingelstreichen gibt es immer häufiger den Einsatz von Farbbomben, angezündete Müllcontainer oder Rasierschaum im Briefkasten.

Für die evangelische Kirche stellt das neue „Fest“ ein besonderes Problem dar, da ja am 31. Oktober das Reformationsfest gefeiert und dieser Gedenktag nun überlagert wird von Halloween und seinen Gebräuchen. Auch die katholische Kirche hat Schwierigkeiten mit diesem neuen „Event“, da der Allerheiligentag ein stiller Feiertag ist und z.B. ein Tanzverbot bereits ab Mitternacht herrscht.


Vorsicht bei Streichen
Das kann ganz schön teuer Werden!

„Viele Streiche sind schlicht Sachbeschädigungen. Diese können mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet werden“ betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. „Wer zum Beispiel einen Briefkasten mit Feuerwerkskörpern in Brand setzt, begeht eine Straftat. Auch wer Autos oder Hausfassaden mittels Sprayfarbe `verschönert´, muss mit einer Strafe rechnen“, so Klotter weiter.

Mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann bestraft werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die der öffentlichen Nutzung dienen. Gemeint sind damit z.B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen. Jedes Jahr entstehen dadurch Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen. Wenn der Täter ermittelt wird, muss er den Schaden ersetzen bzw. bezahlen. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

Ein Halloween-Streich kann auch für diejenigen teuer werden, die nicht mitgemacht haben, sondern nur dabei waren: Junge Menschen, die auf nächtlicher Zerstörungstour mit Freunden erwischt werden, können wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung angezeigt werden. In jedem Fall bedeutet das mindestens eine Geldstrafe, hinzu kommt noch die Schadenswiedergutmachung. Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht den Notruf 110 zu wählen.

Einer spannenden Halloween-Nacht mit viel Grusel steht nichts im Wege, wenn beim Streiche spielen gewisse „Spielregeln“ eingehalten werden, damit alle Spaß haben und niemand zu Schaden kommt. Mehr zum Thema Vandalismus unter: http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/jugendkriminalitaet/taeter-von-vandalismus/ und: http://www.polizeifürdich.de/deine-themen/sachbeschaedigung.html


Falsche Polizeibeamte am Telefon:
Präventionstipp für Bürgerinnen und Bürger
Ältere Menschen werden zunehmend von Straftätern angerufen, die sich als Polizeibeamte ausgeben. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen augenscheinlich überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei erscheint auf dem Telefondisplay sogar die Notrufnummer 110.

Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben.

Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.

Durch mehrere, teils stundenlange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den psychischen Druck auf ihre Opfer. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.

Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde

Über ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere Identifikationsmöglichkeit.


Wenn Sie selbst angerufen werden:

Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Notrufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay.
Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamter/-beamtin aus, lassen Sie sich den Namen nennen und rufen Sie Ihre örtliche Polizeibehörde an.
  • Vergewissern Sie sich, ob es diesen Polizeibeamten/-beamtin gibt und wie er/sie erreichbar ist
  • Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten
  • Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu
Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen. Auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten.

Falls Sie unter der Rufnummer 110 mit einer Vorwahlnummer angerufen werden, legen Sie auf und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie den Sachverhalt der Polizei.

Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

Vorbeugungstipps für ältere Menschen zu weiteren Themen finden Sie in den Broschüren „Sicher Leben“ und „Sicher zu Hause“ und auf den Internetseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter: www.polizei-beratung.de

Der Handyklau geht um!

Nicht nur Smartphones, sondern auch Tablets und andere mobile Endgeräte stehen bei Menschen aller Altersklassen hoch im Kurs.
Doch nicht jeder von ihnen weiß, dass für all diese Geräte die gleichen Sicherheitsanforderungen wie für den herkömmlichen PC zu Hause gelten.

Da man mit Smartphones, Tablets etc. inzwischen überall und jederzeit im Internet surfen kann, bieten sie viele Angriffspunkte für Schadsoftware, Phishing oder Kostenfallen und werden auch gern gestohlen. Die meisten Menschen sind sich dieser Gefahren oft nicht genügend bewusst. So sammeln sie viele persönliche Daten auf den mobilen Endgeräten, sichern diese jedoch nicht entsprechend. Das wird zum Problem, wenn das Gerät verloren geht oder gestohlen wird.

Sollte das Smartphone jedoch abhanden gekommen sein,
beachten Sie bitte folgendes:

  • Sperren Sie unverzüglich die SIM-Karte. Zusätzlich bieten einige Hersteller die sogenannte Remote-Wipe-Funktion an, bei der das Gerät aus der Ferne zurückgesetzt und gesperrt werden kann. Stellen Sie sofort Strafanzeige !!!

Um die schnelle Identifizierung von wieder aufgefundenem Diebesgut zu erleichtern, sollten Sie Ihr Gerät zusätzlich individuell kennzeichnen. Dafür gibt es die IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity), mit der das Handy identifizierbar ist.
Bewahren Sie die IMEI-Nummer sicher auf, damit Sie diese bei Diebstahl der Polizei mitteilen können.

Damit Sie auf lange Zeit viel Freude an Ihrem Gerät haben, empfiehlt die Polizei:

  • Besprechen Sie die Sicherheitsprobleme von Smartphones und Tablets.
  • Lassen Sie Ihr Smartphone nie unbeaufsichtigt liegen. Geben Sie es auch kurzzeitig nur in Ihrem Beisein an Dritte weiter.
  • Helfen Sie, das Gerät sicherer zu machen und vor Diebstahl zu schützen
  • Vereinbaren Sie, dass der Gerätesperrcode, die automatische Displaysperre und die SIM/USIM-Pin stets aktiviert bleiben
  • Installieren Sie eine Sicherheitsapp auf dem jeweiligen Gerät.
  • Damit lässt sich ein verloren gegangenes Gerät orten und wiederfinden.
  • Weiterhin können damit Daten aus der Ferne gelöscht werden.Neuer Text
  • Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Polizeidienststelle vor Ort
Share by: