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Den Enkeltrick am Telefon gibt es schon länger, nun versuchen es Betrüger über WhatsApp: Sie geben sich bei älteren Menschen als deren Kinder aus und wollen sie zu einer Geldüberweisung überreden.
Mit erfundenen Geschichten wollen Kriminelle Nutzer um Geld betrügen. Dabei geben sie sich als Kind in einer Notlage aus.
"Hallo Mama! Rate mal, wessen Smartphone in der Waschmaschine mitgewaschen wurde? Genau, meins! Deshalb habe ich ein neues Handy und eine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen." Fiktive WhatsApp-Nachricht
So oder so ähnlich lautet die erste, vertraut klingende Textnachricht der Betrüger bei WhatsApp oder anderen Messengerdiensten. Die Mitteilungen werden dabei auch gern mit Herzchen und Kuss-Smileys verziert. Doch anschließend bittet das vermeintliche Kind um Hilfe. Es schreibt, dass eine dringende Rechnung zu bezahlen sei und das ginge mit dem neuen Smartphone noch nicht. Oder es könne nicht auf seine Bankdaten zugreifen. Das Geld - meist Summen in drei- bis vierstelliger Höhe - würde gleich am nächsten Tag zurückgegeben, heißt es.
"Die Masche ist fies. Die Betrüger nutzen den vermeintlich geschützten Raum des privaten Chats für ihre Zwecke", erklärt Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen.
Vorsicht vor Bitte um Überweisung in Echtzeit
Viele gutgläubige Menschen sind bereits auf diesen Trick hereingefallen und haben Tausende von Euro überwiesen. Meist bitten die angeblichen Kinder darum, eine Sofort- oder Echtzeitüberweisung vorzunehmen. Dadurch bekommen die Betrüger einen zeitlichen Vorsprung, um das Geld von dem extra eingerichteten Konto zu holen. Eine Rückbuchung wird dadurch erschwert, wenn nicht gar unmöglich gemacht.
Haben die Täter mit ihrem ersten Versuch Erfolg und ihr Schwindel fliegt nicht auf, scheuen sie sich nicht, dasselbe Opfer noch einmal zu kontaktieren und ihm weiteres Geld abzuknöpfen.
ZWEI FÄLLE VON VIELEN:
FALL NR.1:
Eine 70-Jährige Greifswalderin verlor am Wochenende 5.000 Euro, weil sie auf Forderungen einging, die ihr über den Nachrichtendienst WhatsApp zugeschickt wurden.
Bei der Rentnerin meldete sich ihre angebliche Tochter über WhatsApp und schrieb, dass sie eine neue Nummer habe. Wenig später bat die fremde Nummer die 70-Jährige darum, Geld zu überweisen, weil das Onlinebanking auf dem angeblich neuen Handy noch nicht funktioniere. Die Greifswalderin überwies daraufhin wie gefordert rund 5.000 Euro auf verschiedene Konten. Das Geld war weg!
FALL NR.2:
Frau verliert 300.000 Euro
Besonders viel Geld erbeuteten unbekannte Täter im Januar bei einer Frau in Graal-Müritz bei Rostock, die bei einem sogenannten Schockanruf 300.000 Euro verlor. Dort hatte sich ein Anrufer als Sohn ausgegeben. Er habe einen schweren Unfall verursacht und brauche dringend Geld, um Schäden zu regeln. Er könne das aber nicht abholen, sondern ein befreundeter Rechtsanwalt.
Misstrauisch sein und stets rückversichern
Die Polizei und die Verbraucherzentrale haben folgende Tipps, wie man sich am besten in einer solchen Situation verhalten soll:
• Mit Angehörigen Codewörter für sensible Chats oder Telefonate vereinbaren, das kann zum Beispiel auch etwas völlig Abwegiges sein wie "Hundeschnauze" oder "Turnbeutel".
• Sich im Chat nicht zur Eile drängen und unter Druck setzen lassen.
• Sich immer mit weiteren Angehörigen besprechen.
• Zur Kontrolle alte Handynummer anrufen oder weitere Kontaktmöglichkeiten nutzen (andere Messengerdienste, E-Mail, Apps oder Festnetz).
• Alternativ Absender der Nachricht nach Dingen fragen, die nur das echte Kind kennen kann ("Welche Farbe hatte unser erstes Auto?", "Wie hieß das erste Haustier?")
• Generell misstrauisch sein bei Forderungen nach Geldüberweisungen per WhatsApp - aber auch bei einem Telefonanruf vermeintlicher Kinder oder Enkel.
• Wurde bereits Geld überwiesen, sofort Kontakt zur Bank aufnehmen und Rücküberweisung veranlassen.
• Unbekannte Nummer nicht einspeichern.
• Nachrichten bei WhatsApp nicht löschen, sondern im Betrugsfall Anzeige bei der Polizei erstatten.
• Nummer des Absenders blockieren, um keine weiteren Nachrichten zu bekommen.
Polizei: Absprachen treffen mit Familienmitgliedern
Ganz grundsätzlich sollte man sich immer rückversichern bei dem vermeintlichen Anrufer oder auch bei anderen Familienmitgliedern, empfiehlt der Rostocker Kriminalhauptkommissar Thomas Winkler. "Einfach mal nachfragen, ob das so sein kann. Ich mache es mit meiner Oma nicht anders. Ich sage ihr das immer wieder, dass ich sie auf keinen Fall per Telefon kontaktieren werde und um irgendwelche Geldsummen fragen werde." Wenn das jeder in seinem Bekanntenkreis mache, werde sich das herumsprechen bei den älteren Bevölkerungsschichten, so der Polizeibeamte.
Quelle: polzei-beratung.de