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Seniorenratsarbeit ist kein „Kaffeekränzchen“

p.ries • Mai 24, 2019

Fünf Jahre Einsatz für die Interessen einer alternden Gesellschaft

Wer sich als älterer Mensch aktiv und öffentlich engagieren will, für den könnte ein ehrenamtliches Engagement als Seniorenvertreter genau das Richtige sein.

Seniorenvertretungen gehören zu den wenigen wachsenden politisch engagierten Gruppen. Als unabhängige Mitgestalter kommunalpolitischer Prozesse arbeiten von 369 Kommunen insgesamt in NRW derzeit 167 Seniorenvertretungen (Senioren(bei)räte. Weitere befinden sich in der Gründungsphase. (*)

Die bundesweit erste Seniorenvertretung wurde 1972 in Altena in Westfalen gegründet und war eher als eine Art Lobby gegenüber den Kommunalverwaltungen für das Alter 60 plus gedacht sein.

Heute arbeiten die Seniorenvertretungen als Bindeglied zwischen Politik, Verwaltung und älteren Menschen auf kommunaler Ebene sowie auf der Landes- und Bundesebene. Sie ermöglichen und sichern vor diesem Hintergrund die Teilhabe älterer Menschen. Sie stellen daher eine besonders wichtige Form des bürgerlichen Engagements dar.

Auf kommunaler Ebene sind Seniorenvertretungen selbstorganisierte, freiwillige Einrichtungen; ihre Existenz ist in NRW anders als in Berlin nicht gesetzlich verankert. Daher entscheidet jede Kommune eigenständig darüber, ob eine Seniorenvertretung zugelassen wird, und welche Form der Mitwirkung man ihr zugesteht. Denn einklagbare Mitbestimmungsrechte (außer Hamburg u. Mecklenburg-Vorpommern) gibt in weiten Teilen des Landes immer noch nicht. Dazu bräuchte es ein ähnliches Gesetz, wie es der Berliner Seniorenvertretungen mit dem „ Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz - BerlSenG im Mai 2006 durchsetzen konnten und seither auch von anderen Seniorenvertretungen eingefordert wird. In der Gemeindeordnung NRW § 27a findet man lediglich die "Kann-Bestimmung":

…„Die Gemeinde kann zur Wahrnehmung der spezifischen Interessen von Senioren, von Jugendlichen, von Menschen mit Behinderung oder anderen gesellschaftlichen Gruppen besondere Vertretungen bilden oder Beauftragte bestellen. Das Nähere kann durch Satzung ( hier die Satzung der SV Düsseldorf ) geregelt werden“… Also keine Aussagen, die eine verbindliche Etablierung von Seniorenvertretungen fordern, aber einige Aussagen, die eine solche Form der politischen Partizipation fördern. 2)

Zudem scheinen manche Satzungen und Geschäftsordnungen der Seniorenvertretungen u. a. im Rahmen ihrer konstituierenden Sitzung (zum Beispiel bei den Besetzungen von Ausschüssen oder die Dauer des neu gewählten Vorstands völlig unzureichend bzw. bleiben ungeachtet. So wird z. B. in der konstituierenden Sitzung des Düsseldorfer Seniorenrates – nicht wie in ihrer Geschäftsordnung beschrieben – die/der Vorsitzende und die zwei stellvertreter/innen für die Dauer der Amtszeit von fünf Jahren gewählt, sondern lediglich für ein Jahr. Nach diesem „Bewährungsjahr“ entscheiden wiederum die Mitglieder des Seniorenrates per Neuwahl, ob die Personen weiterhin Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende bleiben oder nicht. Dann bleiben sie jedoch hoffentlich für die restlichen vier Jahre im Vorstand. Seit der ersten Sitzung im Mai hat man dieses Prozedere auch auf die Ausschüsse erweitert: Seniorenratsmitglieder, die in Ausschüsse delegiert wurden, sollen also ebenfalls nach einem Jahr wechseln können/müssen. Ob allerdings nach nur einem Jahr eine gute Einarbeitung in den Ausschüssen und effektive Mitwirkung dadurch gewährleistet ist, wird angezweifelt.

Obwohl Seniorenvertretungen nach unterschiedlichen Regeln gebildet werden, und es in zahlreichen Gemeindeordnungen der Bundesländer immer noch keine Verankerung von Seniorenvertretungen als verbindlich einzurichtende Gremien gibt, sind deren Aufgabenstellung jedoch klar und eindeutig definiert. Allgemein bilden sich Seniorenräte durch demokratische Verfahren (Wahl und Delegation) und haben das Ziel, die politische Teilhabe älterer und alter Menschen zu stärken.

Die kommunalen Seniorenvertretungen sind in den Landesseniorenvertretungen zusammengeschlossen und diese wiederum bilden die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen e. V. Daraus wird die Organisationsstruktur von Seniorenvertretungen deutlich: Von der kommunalen Ebene werden über die Länderebene bis zur Bundesebene politische Prozesse organisiert, transportiert und politische Teilhabe angestrebt. Gleichzeitig findet ein Rückfluss statt, d. h. von der Bundesebene können über die Länderebene politische Prozesse mit Hilfe von Seniorenvertretungen auf die kommunale Ebene gebracht werden.

Die Ziele

Ziel der Seniorenvertretungen ist die Interessenvertretung älterer Menschen gegenüber und zusammen mit staatlichen Institutionen, politischen Parteien, sozialen Netzwerken und der Öffentlichkeit. Damit bieten sie Chancen und Möglichkeiten zur Verwirklichung der Teilhabe (Partizipation) älterer Menschen am politischen Geschehen auch außerhalb der Parteien. Die gesellschaftlichen Bedingungen für ältere Menschen sollen mitgestaltet werden; ihr Einfluss auf politische Entscheidungen, die ihre Lebenssituation betreffen, soll gestärkt werden.

Wichtige Funktionen

Die vier wichtigsten Funktionen der Seniorenvertretungen sind: Bündlungsfunktion , das heißt SeniorenvertreterInnen (SV) bündeln Interessen und Forderungen älterer Menschen auf kommunaler Ebene, Mittlerfunktion , d. h. SV vermitteln Interessen und Forderungen älterer Menschen, an Politik und Verwaltung und Öffentlichkeit, Beobachterfunktion , d. h. SV beobachten ob und wie sich die Einhaltung der Rechte und Würde älterer Menschen gestaltet, Beraterfunktion , d. h. SV beraten Politik und Verwaltung aus der Perspektive der Lebenswelt älterer Menschen. 3)

Es gibt immer noch Einschränkungen

Leider gestalten sich darüberhinausgehende Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorenvertretungen in NRW - beispielsweise bei der Ausstattung mit finanziellen Mitteln oder Antragsrecht teilweise noch sehr unterschiedlich. So hat zwar ein einzelner Seniorenvertreter Rederecht in den Bezirksvertretungen und Ausschüssen, jedoch kein „eigenständiges“ - z. B. auf seinen Stadtbezirk bezogenes - Antragsrecht. (Derartige Anträge müssen vorher durch den gesamten Seniorenrat „öffentlich“ beschlossen werden, bevor sie an die zuständigen Gremien eingereicht werden dürfen.) Als „Sachverständige Seniorenvertreter“ haben sie das Recht an öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung teilzunehmen; sie müssen jedoch den Sitzungsraum bei allen Beschlussfassungen in nichtöffentlichen Sitzungen verlassen - was die tatsächlichen Mitwirkungsmöglichkeiten eingeschränkt. Nach (§ 27 der Gemeindeordnung können die Seniorenvertreter/innen jedoch folgende Rechte in Anspruch nehmen: Mitwirkungsrechte, Anhörungsrecht, Vorschlagsrecht, Sitz- und Rederecht in den Sitzungen der Fachausschüsse des Gemeinderats, und der Bezirksvertretungen (hier jedoch kein Antragsrecht).

Fünf Jahre für die Interessen der Senioren

Wer sich für ein "politisches Amt" entscheidet oder in einer Seniorenvertretung mitarbeiten möchte, sollte wissen, dass Senioren(bei)ratsarbeit nicht als eine Art "lockere Zeitvertreibung" oder gar als "Kaffeekränzchen" verstanden werden sollte. Im Gegenteil: Auch bei allen noch bestehenden Mitwirkungseinschränkungen bedeutet Seniorenarbeit, dass man seine freie Zeit opfert und Ausdauer haben sollte. Denn die Sitzungen in den Arbeitskreisen, Ausschüssen, den internen und öffentlichen Sitzungen des Senioren(bei)rates oder z. B. bei Veranstaltungen, die man selbst durchführt, können den Seniorenvertreter-/innen so einige Stunden ihrer Zeit kosten. Daher ist es ratsam, seine privaten Termine (Arztbesuche, Urlaube oder Familienfeiern usw) entsprechend rechtzeitig zu planen; denn in vielen Fällen wird darüber eher nicht nachgedacht. Später stellt man fest, dass man sich etwas übernommen hat, und denkt über einen Rücktritt nach - womit am Ende niemanden gedient ist.

Einen ähnlichen Vorfall gab es bei den Seniorenratswahlen im April 2019 in Düsseldorf. Dort haben ein Mann und zwei Frauen für das Amt kandidiert. Der Mann erhielt die meisten Stimmen und nahm auch die Wahl an, während die zweitgewählte Kandidatin ihre Wahl nicht an nahm und die dritte Kandidatin, die nun an der Reihe gewesen wäre, ebenfalls zurückzog. Sie haben zwar relativ früh erkannt, dass sie sich offensichtlich übernommen haben, jedoch trotzdem zu spät, weil sie ja bereits gewählt wurden.

Wählen oder einfach nur Nachbesetzung?

Mittlerweile haben sich mit diesem Fall bereits der Wahlleiter, die Rechtsabteilung und die „zuständige“ Bezirksvertretung des Stadtbezirks befasst, um Regularien für die „Nachbesetzung“ auszuarbeiten, da die Satzung des Seniorenrates mit der Geschäftsordnung der Bezirksvertretung kollidiert und die Satzung des Seniorenrates zum gleichen Sachverhalt das Gegenteil ihrer Geschäftsordnung aussagt. Also drei sich jeweils widersprüchliche Vorgehensweisen zu einem Thema. Bis zur endgültigen Klärung gibt es in diesem Stadtbezirk lediglich einen Seniorenvertreter; laut Satzung des Seniorenrates müssten es je Stadtbezirk zwei Seniorenvertreter sein. Darin besteht zumindest Einigkeit. Zwar hat sich bereits ein Kandidat für dieses Amt gemeldet. Dennoch wird die Bezirksverwaltung die Nachbesetzung ausschreiben und eine Person per Abstimmung für dieses Amt verpflichten.

Ob allerdings am Ende die Chemie zwischen dem demokratisch gewählten Seniorenvertreter und der dann durch die Bezirksvertreter bestimmten „nachbesetzten“ Person stimmt, und ob es überhaupt eine gute Idee ist, dass beide Seniorenvertreter gleichberechtigte „Chefs im Ring“ sind, wird die Zeit zeigen. 1) In jedem Fall braucht es dann auf beiden Seiten einen guten Willen zur Zusammenarbeit und die Achtung vor der Arbeit des jeweils anderen. Denn oft hat sich die Konstellation zweier gleichberechtigten „Chefs“ in der Vergangenheit als kontraproduktiv herausgestellt, weil sich ein Konkurrenz-Verhalten entwickelte.

Daher ist es sehr ratsam, sich vorher gut zu überlegen, ob man teamorientiert arbeiten kann, Zeit hat und den Anforderungen an dieses Amt fünf Jahre lang gerecht werden kann; so lange dauert die Amtszeit einer Seniorenvertreterin oder -vertreters. Denn mit einem „Kaffeekränzchen“ hat dieses Amt nun wirklich nichts gemein.

Um sich erfolgreich für die Senioren eines Stadtbezirks einsetzen zu können, müssen zudem so einige Aufgaben bewältigt werden. So zählen beispielsweise folgende Punkte zur erfolgreichen Arbeit einer Seniorenvertretung:

  • Referate und Vorträge zu relevanten Senioren Themen z. B. anlässlich von Aktionen
  • Vermittlung von Informationen an Politik, Verwaltung und altenpolitische Akteure
  • Berichterstattung in interne u. öffentlichen Sitzungen des Seniorenrates
  • Regelmäßige Teilnahme an den Stadtbezirkskonferenzen
  • Kooperation mit allen altenpolitisch relevanten Akteuren
  • Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen und das Alter
  • Teilnahme an Sitzungen und Veranstaltungen
  • Abhalten von rgelm. Bürgersprechstunden
  • Vorbereiten von Veranstaltungen
  • Protokollierungen

Seniorenvertreter/innen befassen sich mit zentralen Themen:

  • Pflege
  • Sicherheit
  • Gesundheit
  • Altersbildung
  • Barrierefreiheit
  • Altersversorgung
  • Altersdiskriminierung

Die Seniorenvertreter/innen nehmen an öffentlichen und internen Sitzungen - und darüber hinaus an Arbeitskreisen und Ausschusssitzungen - teil, wo seniorenrelevante Themen besprochen werden und leiten Stellungnahmen, Anträgen, Empfehlungen an die Gremien weiter, in denen sie Rederecht haben. In internen Arbeitskreisen wie Pflege, Verkehr und Sicherheit, Wohnen Bildung und Kultur werden wichtige Schwerpunktthemen aufgearbeitet. Des Weiteren arbeiten sie in fast allen Ausschüssen beratend mit und berichten in den öffentlichen Sitzungen über ihre Arbeits Ergebnisse. 4)


Hinweise

(*)

Landesseniorenvertretung NRW

1)

2013 wurde die Satzung des Seniorenrates dahin geändert, dass das Stimmrecht der jeweils zwei Seniorenvertreter/innen eines Stadtbezirks nicht - wie bis dahin - nur dem 1. Seniorenvertreter zustand, sondern auch seinem/e Stellvertreter/in. Der Abzug aus der Beschlussvorlage lautete etwa: „…die Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 21.02.2005 dahingehend zu ändern, dass der Seniorenbeirat auf 20 stimmberechtigte Mitglieder ausgeweitet wird. Nicht nur die 10 direkt gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den 10 Stadtbezirken, sondern auch die 10 Stellvertreterinnen und Stellvertreter aus den 10 Stadtbezirken sollen stimmberechtigte Mitglieder im Seniorenbeirat werden (...) Aus dieser sicherlich sinnvollen Änderung der Satzung - die sich ursprünglich lediglich auf die „Stimmberechtigung“ beider Seniorenvertreter/innen für die Gremien beziehen sollte - entstand dann auch die Situation, dass es nun zwei gleichberechtigte Seniorenvertreter (Chefs) in jeweils einem Stadtbezirk gibt.

2)

Eine Einbindung der Seniorenvertretungen in die Hauptsatzungen ( hier Düsseldorf ) der Kommunen sorgt zum Beispiel für Rechtsklarheit und für mehr Verbindlichkeit, da die Hauptsatzungen nur mit 2/3 der Ratsmehrheit geändert werden können. Eine gesetzliche Regelung auf der Grundlage des Gesetzes zur Stärkung der Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben… (Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz – BerlSenG) fehlt in weiten Teilen des Landes. Hier wäre es im Hinblick auf die demographische Entwicklung (immer mehr ältere Menschen) erstrebenswert für mehr Rechtssicherheit und Klarheit zu sorgen.

3)

Landesseniorenvertretung NRW

4) Anmerkung

Der Autor war über längere Zeit selbst als delegiertes Mitglied im Seniorenrat. Er berichtet über die Arbeit des Seniorenrates also aus der Perspektive eines bereits mit der Arbeit vertrauten und einigermaßen erfahrenen Seniorenvertreters. Die Mitwirkungsrechte von Nicht-Mandatsträgern (Nicht-Gemeinderats-Mitgliedern) in den kommunalpolitischen Gremien sind in den Gemeindeordnungen der einzelnen Bundesländer (hier NRW) geregelt.

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Seniorenvertretung - Senioren(bei)rat - Seniorenrat

Seniorenvertretungen sind Interessenvertretungen der älteren Bevölkerung einer Stadt oder Gemeinde, die den Senioren die aktive Teilhabe am politischen Gestaltungsprozess ermöglichen.

Die Hauptfunktion einer Seniorenvertretung besteht in der eines Mittlers zwischen Bevölkerung, Verwaltung und Politik. Dabei stehen sie im besten Fall der Politik beratend in Angelegenheiten der Senioren zur Seite und können aktiv gestaltend für die ältere Generation wirken. Darüber hinaus stellen sie eine wichtige Anlaufstelle für die Bewohner einer Kommune dar.

Die Einrichtung von Seniorenvertretungen basiert nicht auf gesetzlichen Vorgaben, sondern sind ein freiwilliges Angebot der Kommunen. Ausnahmen bilden Berlin und Hamburg, die Gesetze zur Mitbestimmung von Senioren verabschiedet haben. Aus der fehlenden gesetzlichen Grundlage resultiert, dass die Begriffe Seniorenvertretung, Seniorenbeirat und Seniorenrat häufig synonym verwendet werden und ihnen trotz gleicher Bezeichnung unterschiedliche Konzepte zugrunde liegen können. Auch für die tatsächliche Ausgestaltung betreffend der Mitarbeit und Besetzung des Gremiums gibt es keine Standards. Welche Personen für die Seniorenvertretung in Frage kommen, wie die Berufung bzw. das Einsetzen der Mitglieder erfolgt, welche Rollen und Rechte dem Gremium in der Kommune zugestanden werden (Anhörungsrechte, Rederechte, Stimmrechte) obliegt der Kommune.

Da es keine Verpflichtung zur Einsetzung einer Seniorenvertretung gibt, findet man nicht in allen deutschen Kommunen eins solches Gremium. Viele Städte und Gemeinden haben allerdings in den letzten Jahren per Satzung die Einrichtung einer Seniorenvertretung angeordnet.

Über die kommunale Ebene hinausgehend schließen sich Seniorenvertreter auch auf übergeordneter Ebene in Kreis- und Landesverbänden zusammen, um ihre Interessenvertretung auch auf Ebene der Länderpolitik wahrzunehmen. Darüber hinaus besteht mit der BAG LSV eine Bundesvertretung als Dachverband.

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