Verfügungsfond - Eine Förderung über das Quartiersmanagement (QM) für Ihre Projektideen und Ihr Engagement!
Auch Sie haben einen Vorschlag, um Garath attraktiver zu gestalten und das Miteinander zu verbessern?
Mit den Fördergeldern des Verfügungsfonds unterstützt das Quartiersmanagement Ihre Idee für ein Projekt unbürokratisch und zeitnah!
𝗪𝗮𝘀 𝘄𝗶𝗿𝗱 𝗴𝗲𝗳𝗼̈𝗿𝗱𝗲𝗿𝘁
Das geplante Projekt liegt innerhalb des Gebietes Garath. Ziel ist es, dass die Projekte nachhaltig sind und den Bürger*innen zugutekommen.
𝗕𝗲𝗶𝘀𝗽𝗶𝗲𝗹𝗲:
️-Veranstaltungen und Aktivitäten, wie zum Beispiel Stadtteilfeste, Schulprojekte, Aktionen in Familien zentren, nachbarschaftliche Aktionen
️-Aufwertung des Stadtbildes, zum Beispiel Gestaltung von kleinen Plätzen mit Verweilcharakter, Kunst im öffentlichen Raum
️-Bewohnergetragene Projekte zur Verbesserung des Wohnumfeldes, zum Beispiel Bepflanzungen, Urban
Gardening
️-Projekte zur Imagebildung und Öffentlichkeitsarbeit.
𝙑𝙤𝙣 𝙙𝙚𝙧 𝙄𝙙𝙚𝙚 𝙯𝙪𝙢 𝘼𝙣𝙩𝙧𝙖𝙜
Sie haben eine Idee für den Stadtteil Garath? Dann sprechen Sie das Quartiersmanagement an! In einem ersten Abstimmungsgespräch bespricht das QM mit Ihnen, ob Ihre Maßnahme gefördert werden kann und umsetzbar ist. Bei der Antragstellung können Sie vom QM unterstützt werden. Der Antrag für eine Förderung muss schriftlich gestellt werden.
𝘽𝙚𝙧𝙖𝙩𝙪𝙣𝙜 𝙪𝙣𝙙 𝙀𝙣𝙩𝙨𝙘𝙝𝙚𝙞𝙙𝙪𝙣𝙜 𝙞𝙢 𝘽𝙚𝙞𝙧𝙖𝙩
Über die Vergabe der Gelder aus dem Fonds ent scheidet ein Beirat aus Bewohner*innen, Vertreter*innen lokaler Einrichtungen, Verwaltung und lokaler Gruppierungen. Grundlage sind die städtischen Richtlinien im Sinne des Handlungskonzept Garath 2.0.
𝙐𝙢𝙨𝙚𝙩𝙯𝙪𝙣𝙜 𝙙𝙚𝙧 𝙋𝙧𝙤𝙟𝙚𝙠𝙩𝙚
Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides durch die Stadt Düsseldorf, können Sie loslegen.
𝗔𝗯𝗿𝗲𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴
Nach Abschluss der Maßnahme werden die Belege geprüft und die Kosten erstattet. Alle Informationen zu den Förderbedingungen finden Sie in dieser Richtlinie. Projektanträge können im Stadtteilbüro (Fritz-Erler-Straße 27) abgegeben werden oder per E-Mail an
qm-garath@duesseldorf.de gesendet werden.
𝗦𝗜𝗧𝗭𝗨𝗡𝗚𝗘𝗡
Der nächste Sitzungstermin des Beirats ist am 10 August 2022. Weiterhin tagt der Beirat an folgenden Terminen, Abgabe der Anträge ist zwei Wochen vor der jeweiligen Sitzung:
- 28. September 2022
- 9. November 2022
Das Team des QM berät Sie gerne vorab bei der Antragstellung! Melden Sie sich für ein Gespräch im Stadtteilbüro bitte vorher an.
𝙒𝙀𝙍 𝙄𝙎𝙏 𝙕𝙐𝙎𝙏𝘼̈𝙉𝘿𝙄𝙂
Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
Jana Lauffs 0211 89-96785 und Isabel Maniura 0173 2383438 oder per Mail an:
qm-garath@duesseldorf.de
️ZU DEN RICHTLINIEN Pdf
https://bit.ly/3HRJ4Xd
️ZUM ANTRAGSFORMULAR Pdf
https://bit.ly/3AaDQUi
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️𝘽𝙀𝙕𝙄𝙍𝙆𝙎𝘽𝙀𝙕𝙊𝙂𝙀 𝙈𝙄𝙏𝙏𝙀𝙇
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MÖGLICHKEIT NR.2T
Alle Bezirksvertretungen erhalten von der Stadt in jedem Jahr Gelder, über deren Verwendung sie selber entscheiden dürfen. Diese sind für Bauunterhaltungen von städtischen Gebäuden und Schulen und für Zuschüsse bestimmt.
Die Bezirksvertretung 10 𝙆𝘼𝙉𝙉 Zuschüsse zu bezirksbezogenen Aktivitäten, der in Garath und Hellerhof ansässigen oder wirkenden Vereine, Verbände, Institutionen und Initiativen sowie die Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit, z.B. für Veranstaltungen oder dringend nötigen Beschaffungen, unterstützen.
Das entsprechende Formular kann bei der Bezirksverwaltungsstelle 10, Frankfurter Straße 231 abgeholt werden. Sie können dieses aber auch auf der Seite der Landeshauptstadt Düsseldorf, Bezirksvertretung 10, online ausfüllen und elektronisch übermitteln.
Zuschussanträge können jederzeit gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass die Bezirksvertretung 10 im Jahr 2022 an folgenden Sitzungstagen über die eingegangenen Anträge entscheiden wird:
30. August 2022
22. November 2022
Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor dem jeweiligen Sitzungstermin der Bezirksvertretung einzureichen.
𝘼𝙉𝙎𝙋𝙍𝙐𝘾𝙃
Ein Anspruch auf einen Zuschuss besteht 𝙉𝙄𝘾𝙃𝙏In der Regel erfolgt eine anteilige Finanzierung und 𝙆𝙀𝙄𝙉𝙀 Voll- und/oder Dauerförderung von Maßnahmen. Die Bezirksvertretung 10 entscheidet im Rahmen ihrer noch verfügbaren Haushaltsmittel über die Gewährung und die Höhe des Zuschusses. Wer bereits anderweitig oder in einem anderen Stadtbezirk eine Förderung beantragt hat, kann in der Regel nicht zusatzlich unterstützt werden.
Der Zuschuss wird nachrangig gewährt, also 𝙉𝘼𝘾𝙃 Ausschöpfung aller eigenen Einnahmen/Erträge. Daher sind alle eintretenden – den Zuschuss mindernden – Änderungen umgehend mitzuteilen.
𝙐̈𝘽𝙀𝙍𝙋𝙍𝙐̈𝙁𝙐𝙉𝙂
Die zweckentsprechende Verwendung ist innerhalb von 6 Monaten nach der Zuschussgewährung nachzuweisen!
Zudem behält sich die Stadt Düsseldorf das Prüfungsrecht vor. Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen Mittelverwendung sind die Mittel umgehend zurückzuzahlen und zu verzinsen. Sofern sich aus der Abrechnung eine Überzahlung ergeben sollte, ist dieser Betrag 𝙎𝙊𝙁𝙊𝙍𝙏 zurückzuzahlen.
𝘼𝘾𝙃𝙏𝙐𝙉𝙂
Bitte den Fördergeld-Antrag nur bei einem der zwei hier aufgeführten Anbieter stellen!
Antrag Pdf
https://bit.ly/3u4wVIz
HINWEIS:
Die Web-Links wurden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geprüft. Über diesen Zeitpunkt hinaus, besteht kein Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Text u. Bild:
©️️ P.Ries/garath-online.de