Mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollstuhl
oder Rollator angewiesen sind, klagen zunehmend über fehlende Ab- und Unterstellmöglichkeiten
für ihre mobilen Fortbewegungshilfen wie zum Beispiel E-Rollstühle, Rollatoren
oder Tri-mobile (Behinderten Dreiräder) in den Wohnquartieren.
Für den Bezirkspolitiker Peter Ries ist dies ein Grund, sich
mit diesem Thema politisch auseinanderzusetzen und eine Anfrage in seinem
Ausschuss für Wohnungswesen
zu stellen. Hiernach bitte der Garather um eine
Stellungnahme der Düsseldorfer Wohnungsunternehmen.
Der 63-jährige möchte unter anderem wissen, ob sich die
Wohnungsunternehmen (WSG, RWB, DWG) bereit erklären würden, so genannte Kleingaragen „Rollstuhlgaragen“
in den Außenbereichen ihrer Mietobjekte für Rollatoren, E-Rollstühle oder
Tri-mobile aufzustellen, die sie dann gegebenfalls auch an ihren Mietern vermieten könnten und welche
Voraussetzungen für die Bereitstellung erfüllt sein müssten. Auch welchen
Einfluss die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Barrierereduktion
nehmen kann, ist Teil seiner Anfrage.
Seit 1998 ist das Land Nordrhein Westfalen von der ausdrücklichen Zweckbindung von Wohnraum für Ältere abgewichen und hat als Standard die Barrierefreiheit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Dabei bezieht sie sich nicht lediglich auf die privaten Wohnräume, sondern auch auf das unmittelbare Wohnumfeld. Die sogenannten „Rollstuhlgaragen“ gehören, so Ries: "zu einer barrierereduzierenden Gestaltung von Wohnraum und seien unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen auch im Alter und für Familien geht.
„Daher wäre die Bereitstellung von „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ - in denen man die heute oft schweren E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren“, so Ries.
Einige wenige Wohnungsunternehmen in NRW - wie zum Beispiel die ( LEG
) haben bereits
„Rollstuhlgaragen“ - die auf dem Markt in verschiedenen Varianten angeboten
werden - in ihren Wohnquartieren aufgestellt und ihren Mieterinnen und Mietern mit
Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen übergeben. Darunter auch
beleuchtete „Rollstuhl/Scootergaragen“. Sie sind rund zwei Quadratmeter groß
und bieten sogar die Möglichkeit, einen E-Rollstuhl aufzuladen. Die monatlichen
Mieten, die von einigen Krankenkassen/ Pflegekassen übernommen werden, betragen
je nach Ausführung etwa 8,00 bis 25 Euro
.
Je nach Größe können diese „Kleingaragen“ auch Kinderwagen, E-Bikes und Behinderten-Dreiräder
(Tri-mobile) oder Familienfahrräder untergebracht werden.
Fluchtwege zugestellt
Die meisten Wohnquartiere und Wohnungen wurden in den 50-60-er Jahren errichtet. „Diese Wohnungen sind jedoch für heutige
Familienverhältnisse oft zu klein und die Fahrradkeller wegen der Treppen und
den heute schweren E-Rollstühlen für behinderte Menschen unerreichbar. Daher
findet man heute in vielen Treppenhäusern und vor den Hauseingängen dieser
Quartiere vermehrt abgestellte Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren. Es
werden immer mehr. Sie blockieren die oft sehr zu engen Treppenhäuser und
Fluchtwege und bieten für Nachmieter und Besucher keinen reizvollen Anblick“, weiß Ries, der sich mit diesem Thema auch als Mitglied im
Behindertenbeirat und Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf befasst.
Aufzüge oft zu klein
Viele Mieter klagen auch darüber, dass Fahrstühle in den frühen Bauten keine Rollstühle oder Kinderwagen transportieren könnten, weil diese einfach zu eng bemessen sind. "Im Ergebnis werden die Mobilitätshilfen vor den ebenfalls zu engen Hauseingangsbereichen abgestellt, wo sie den Wettereinflüssen ausgesetzt sind, beschädigt- oder sogar gestohlen werden", so Ries weiter. Auch seien Krankentransporte mit den meisten Fahrstühlen weder in sitzender - und schon garnicht bei bei einer liegenden Patientenlagerung möglich, sodass die Feuerwehr (wie es laut Ries beispielsweise in einem Mietobjekt der RWB in Garath wiederholt geschah) eine Notfallpatientin mit einem Leiterwagen und zur Freude aller Gaffer aus dem Küchenfenster der 6. Etage abtransportieren musste.
Der Kommunalpolitiker fordert insbesondere
vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung mehr „Barrierefreiheit“ in
Neubauten und mehr „Barrierearmut“ im vorhandenen Wohnungsbestand. "Bereits bei der Planung
und im Genehmigungsverfahren von Bauanträgen müsse Barrierefreiheit konsequenter im Vordergrund stehen, so Ries.
Kleingaragen bieten Vorteile für Vermieter und Mieter
Durch beheben von bestehenden Hindernissen können Vermieter dazu beitragen, dass ihre Mieter mit einem besonderen Handicap in ihrer gewohnten Umgebung lange verbleiben. Eine wesentliche Rolle nehmen dabei die immer noch "stiefmütterlich" behandelten Anpassungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Menschen in ihren Wohnumfeldern ein. Die meisten Außenanlagen der Wohnquartiere sind ohnehin großzügig bemessen und bieten daher auch bautechnisch ausreichend Raum für diese Kleingaragen, die als attraktive Gestaltungselemente in den Außenbereichen eingepasst werden könnten und dadurch das Erscheinungsbild eines Wohnquartiers aufwerten würden. Die Mieter könnten die Kleingaragen anmieten und ihren Rollstuhl, Rollator oder das Fahrrad in Nähe des Hauseingangs ebenerdig einschließen. Behinderte und alte Menschen bleiben so in ihrer Stadt mobil, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Kleingaragen sind also auch eine probate Lösung, wenn der einzige Abstellplatz nur über Treppenstufen in den Keller verfügbar ist. Hier ist das Wohnungsunternehmen LEG bereits in der Vorreiter-Rolle", freut sich Ries. Der Wohnungskonzern bietet nun Rollstuhlgaragen mit E-Ladestationen (E-Mobility-Boxen) für seine mobil eingeschränkten Mietern an.
Die ersten
überdachten und abschließbaren E-Mobility-Boxen hat das
Wohnungsunternehmen bereits gebaut; weitere
sind geplant und werden jeweils nach Bedarf und individueller Prüfung der baulichen Möglichkeiten in den Wohnquartieren aufgestellt.