Blog Post

Mobilitätshilfen: Es werden immer mehr

garon • März 19, 2020

E-Rollstühle, Rollatoren und Tri-mobile erschweren Zugang zu Hauseingängen und Hausfluren

Mobilitätseingeschränkte Menschen, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind, klagen zunehmend über fehlende Ab- und Unterstellmöglichkeiten für ihre mobilen Fortbewegungshilfen wie zum Beispiel E-Rollstühle, Rollatoren oder Tri-mobile (Behinderten Dreiräder) in den Wohnquartieren.

Für den Bezirkspolitiker Peter Ries ist dies ein Grund, sich mit diesem Thema politisch auseinanderzusetzen und eine Anfrage in seinem Ausschuss für Wohnungswesen zu stellen. Hiernach bitte der Garather um eine Stellungnahme der Düsseldorfer Wohnungsunternehmen.

Der 63-jährige möchte unter anderem wissen, ob sich die Wohnungsunternehmen (WSG, RWB, DWG) bereit erklären würden, so genannte Kleingaragen „Rollstuhlgaragen“ in den Außenbereichen ihrer Mietobjekte für Rollatoren, E-Rollstühle oder Tri-mobile aufzustellen, die sie dann gegebenfalls auch an ihren Mietern vermieten könnten und welche Voraussetzungen für die Bereitstellung erfüllt sein müssten. Auch welchen Einfluss die Stadt Düsseldorf im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Barrierereduktion nehmen kann, ist Teil seiner Anfrage.

Seit 1998 ist das Land Nordrhein Westfalen von der ausdrücklichen Zweckbindung von Wohnraum für Ältere abgewichen und hat als Standard die Barrierefreiheit in allen Wohnungen vorgeschrieben. Dabei bezieht sie sich nicht lediglich auf die privaten Wohnräume, sondern auch auf das unmittelbare Wohnumfeld. Die sogenannten „Rollstuhlgaragen“ gehören, so Ries: "zu einer barrierereduzierenden Gestaltung von Wohnraum und seien unerlässlich, wenn es um gutes Wohnen auch im Alter und für Familien geht.

„Daher wäre die Bereitstellung von „Rollstuhlgaragen“ und „Rollator-Boxen“ - in denen man die heute oft schweren E-Rollstühle komfortabel unterstellen und laden könnte eine große lebensqualitätssteigernde Bereicherung und ein Schritt weiter zum Abbau von Barrieren“, so Ries.

Einige wenige Wohnungsunternehmen in NRW - wie zum Beispiel die ( LEG ) haben bereits „Rollstuhlgaragen“ - die auf dem Markt in verschiedenen Varianten angeboten werden - in ihren Wohnquartieren aufgestellt und ihren Mieterinnen und Mietern mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen übergeben. Darunter auch beleuchtete „Rollstuhl/Scootergaragen“. Sie sind rund zwei Quadratmeter groß und bieten sogar die Möglichkeit, einen E-Rollstuhl aufzuladen. Die monatlichen Mieten, die von einigen Krankenkassen/ Pflegekassen übernommen werden, betragen je nach Ausführung etwa 8,00 bis 25 Euro . Je nach Größe können diese „Kleingaragen“ auch Kinderwagen, E-Bikes und Behinderten-Dreiräder (Tri-mobile) oder Familienfahrräder untergebracht werden.

Fluchtwege zugestellt

Die meisten Wohnquartiere und Wohnungen wurden in den 50-60-er Jahren errichtet. „Diese Wohnungen sind jedoch für heutige Familienverhältnisse oft zu klein und die Fahrradkeller wegen der Treppen und den heute schweren E-Rollstühlen für behinderte Menschen unerreichbar. Daher findet man heute in vielen Treppenhäusern und vor den Hauseingängen dieser Quartiere vermehrt abgestellte Rollstühle, Kinderwagen und Rollatoren. Es werden immer mehr. Sie blockieren die oft sehr zu engen Treppenhäuser und Fluchtwege und bieten für Nachmieter und Besucher keinen reizvollen Anblick“, weiß Ries, der sich mit diesem Thema auch als Mitglied im Behindertenbeirat und Seniorenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf befasst.

Aufzüge oft zu klein

Viele Mieter klagen auch darüber, dass Fahrstühle in den frühen Bauten keine Rollstühle oder Kinderwagen transportieren könnten, weil diese einfach zu eng bemessen sind. "Im Ergebnis werden die Mobilitätshilfen vor den ebenfalls zu engen Hauseingangsbereichen abgestellt, wo sie den Wettereinflüssen ausgesetzt sind, beschädigt- oder sogar gestohlen werden", so Ries weiter. Auch seien Krankentransporte mit den meisten Fahrstühlen weder in sitzender - und schon garnicht bei bei einer liegenden Patientenlagerung möglich, sodass die Feuerwehr (wie es laut Ries beispielsweise in einem Mietobjekt der RWB in Garath wiederholt geschah) eine Notfallpatientin mit einem Leiterwagen und zur Freude aller Gaffer aus dem Küchenfenster der 6. Etage abtransportieren musste.

Der Kommunalpolitiker fordert insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung mehr „Barrierefreiheit“ in Neubauten und mehr „Barrierearmut“ im vorhandenen Wohnungsbestand. "Bereits bei der Planung und im Genehmigungsverfahren von Bauanträgen müsse Barrierefreiheit konsequenter im Vordergrund stehen, so Ries.

Kleingaragen bieten Vorteile für Vermieter und Mieter

Durch beheben von bestehenden Hindernissen können Vermieter dazu beitragen, dass ihre Mieter mit einem besonderen Handicap in ihrer gewohnten Umgebung lange verbleiben. Eine wesentliche Rolle nehmen dabei die immer noch "stiefmütterlich" behandelten Anpassungsmaßnahmen für mobilitätseingeschränkte Menschen in ihren Wohnumfeldern ein. Die meisten Außenanlagen der Wohnquartiere sind ohnehin großzügig bemessen und bieten daher auch bautechnisch ausreichend Raum für diese Kleingaragen, die als attraktive Gestaltungselemente in den Außenbereichen eingepasst werden könnten und dadurch das Erscheinungsbild eines Wohnquartiers aufwerten würden. Die Mieter könnten die Kleingaragen anmieten und ihren Rollstuhl, Rollator oder das Fahrrad in Nähe des Hauseingangs ebenerdig einschließen. Behinderte und alte Menschen bleiben so in ihrer Stadt mobil, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Die Kleingaragen sind also auch eine probate Lösung, wenn der einzige Abstellplatz nur über Treppenstufen in den Keller verfügbar ist. Hier ist das Wohnungsunternehmen LEG bereits in der Vorreiter-Rolle", freut sich Ries. Der Wohnungskonzern bietet nun Rollstuhlgaragen mit E-Ladestationen (E-Mobility-Boxen) für seine mobil eingeschränkten Mietern an.

Die ersten überdachten und abschließbaren E-Mobility-Boxen hat das Wohnungsunternehmen bereits gebaut; weitere sind geplant und werden jeweils nach Bedarf und individueller Prüfung der baulichen Möglichkeiten in den Wohnquartieren aufgestellt.

Die Vorteile lägen auf der Hand:

  • Es stehen keine Rollstühle, E-Bikes oder Kinderwagen vor den Hauseingängen und in den Treppenhäusern.
  • Auch für junge Familien mit den neuen „Großfahrrädern“, Kinderwagen u.d.g. sind diese Kleingaragen äußerst sinnvoll.
  • Die Investitionskosten amortisieren sich durch die Mieteinnahmen in relativ kurzer Zeit.

Update 02.09.2019:
Bekannt sind der Verwaltung lediglich die Maßnahmen, für deren Umsetzung öffentliche Mittel in Anspruch genommen worden sind: Die Rheinwohnungsbau GmbH hat 2016 ein Fahrradhaus mit 2 Stellplätzen für E-Mobile in Benrath errichtet. Die SWD hat seit 2017 einzelfallbezogen 6 Unterstellboxen für Rollstühle, E-Scooter etc. in Mörsenbroich (3), Holthausen (1) und Flingern-Nord (2) aufgestellt.

Information

  1. Nach § 49 Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW) müssen Wohnungen in neu errichteten Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 bereits barrierefrei und eingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein.
  2. Nach § 47 Abs. 4 BauO NRW sind in Gebäuden der Gebäudeklasse 3 bis 5 mit Wohnungen leicht und barrierefrei erreichbare Abstellflächen für Kinderwagen und Mobilitätshilfen sowie für jede Wohnung eine ausreichend große Abstellfläche herzustellen .
  3. Nach § 48 BauO NRW müssen notwendige Fahrradabstellplätze ebenerdig, durch Rampen oder durch Aufzüge zugänglich sein.
Das Bauaufsichtsamt prüft im Genehmigungsverfahren die Einhaltung der Vorschriften. Die entsprechenden Räume zum Abstellen der Fahrräder können die Vermieter auch für das Abstellen von Rollstühlen erweitern.

  1. Hier müsste es heißen: ... "müssen in neu errichteten Gebäuden und Bestandsbauten ab 1950 un eingeschränkt ..."
  2. Hier müsste es heißen: ... "müssen alle Wohnungen ..."
  3. Hier müsste es heißen: ... "müssennotwendige Fahrradabstellplätze und Rollstuhlgaragen (...) bereitgestellt werden ..."
Zumindest jedoch dort, wo es auch bautechnisch möglich wäre.



Der Weg zu einer Minigarage für ein Behindertenfahrzeug

Ein Musterverfahren für/mit Wohnungsunternehmen, Vermietern in Frankfurt (Oder)

GARAGENBEISPIEL

Die Vermieter helfen bei der Schaffung einer Unterstellmöglichkeit eines Behindertenfahrzeuges.
Grundsätzlich ist der Vermieter im Rahmen von Behindertenanpassungen von Wohnraum dazu verpflichtet.

Der Mieter stellt zunächst einen formlosen Antrag beim Vermieter.
Der Vermieter kann die Aufstellung verwehren:
- wenn die Außenbedingungen das Aufstellen nicht zulassen
- wenn die Mietergemeinschaft begründet dagegen ist
- wenn der Antragsteller nicht behindert ist
- wenn die notwendigen Kosten nicht erbracht werden können
- wenn der Mieter Mietschulden hat
- wenn begründete Auffälligkeiten dagegen sprechen
Der Vermieter:
- legt den Standort fest
- läßt die Untergrundbeschaffenheit prüfen
- genehmigt ihr Modell
- definiert den Außenanstrich
- legt den Weg des Stromanschlußes fest
- verlangt eine Versicherung
Der Antragsteller:
- Kauft / Leiht das Modell
- Veranläßt das Aufstellen und Verankern (40cm)
- Sorgt für den entsprechenden Anstrich
- Läßt die Elektroarbeiten durchführen
- Meldet seiner Versicherung (Brandschutz, Vandalismus, Haftpflicht)

Beachte:
Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten für einen Elektroanschluss zu übernehmen. Er bestimmt aber den Anschlußpunkt und Anschlußweg in Abstimmung mit einer Fachfirma. Der Elektroanschluss muss natürlich von einer Fachfirma ausgeführt werden.
Falls Sie eine Pflegestufe haben, können Sie einen Zuschuss/Kostenübernahme von der Pflegekasse beantragen.
Der Elektroanschluss darf allerdings erst nach der Bewilligung realisiert werden.

garath-online N E W S

Das Kinderparlament tagte mit Bezirksvertretung im Kulturhaus Süd
20 Mai, 2023
Das Garather Kinderparlament tagte im Kulturhaus Süd in Garath
von Peter Ries 13 Mai, 2023
Kreisverbandstag des VdK-Sozialverband Düsseldorf mit Bürgermeister Josef Hinkel. Auch der Erste Bürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf Josef Hinkel fand die Zeit der Einladung des Vorsitzenden Peter Jeromin nachzukommen. Nach einer kurzen Begrüßung der Delegierten führte Jeromin aus, dass man mit der Zusammenarbeit der Stadtverwaltung eigentlich sehr zufrieden sein könne, dies beweise nicht zuletzt auch die Tatsache, dass der VdK-Kreisverband Düsseldorf 2022 den früheren Leiter des Amtes für Soziales, Behinderung und Integration Roland Buschhausen bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand mit der Ehrenplakette und Urkunde ausgezeichnet hat, der sich stets als Partner des Sozialverbandes verstand.
pixabay
13 Apr., 2023
Ries zum Ehrenrichter berufen
von P.Ries 24 Jan., 2023
GARATH: Seniorenratsmitglied Peter Ries bietet zweimal in der Woche Seniorenrats Sprechtunden für Garath und Hellerhof per 𝐖𝐡𝐚𝐭𝐬𝐚𝐩𝐩 an.
Kinderparlament
von P.Ries 23 Okt., 2022
Sitzung um 10 Uhr in der Freizeitstätte Garath
von P.R. 23 Okt., 2022
Gültig ab dem 12. Oktober 2022
von P.R 23 Okt., 2022
Bewerben Sie sich
von P.Ries 08 Sept., 2022
Auf die Eröffnungsparty des neuen Zentrums hat Herbert Stauber fast zehn Monate gewartet. Heute wurde nun das neue Gebäude-Ensemble des SOS-Kinderdorfs an der Matthias-Erzberger-Straße endlich offiziell eröffnet.
Freizeitstätte Garath im Umbau
von Peter Ries 04 Juli, 2022
Nach aufwändigen Umbau- und Sanierungs arbeiten: Freizeitstätte wird im November 2022 wiedereröffnet
von Peter Ries 04 Juli, 2022
Es gibt in Garath-Hellerhof zwei Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung Ihres ehrenamtlichen Engagement
Show More
Share by: