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Datenschutz-Panik geht um

Peter Ries • Mai 25, 2018

Privatpersonen, Institutionen und Vereine benachteiligt Datenschutz - Ja! Aber er muss in der Praxis für Alle umsetzbar sein.

NRW: Die EU-Datenschutz Grundverordnung hat sich in Deutschland zu einem Bürokratiemonster entwickelt und verunsichert viele Vereine und Privatpersonen.Sie entfernen ihre Sozial-Button von Facebook und Co, deaktivieren oder löschen ihre Blogs und Webseiten. Und ob dies noch nicht genug ist, löschen sie alte Bilder und Texte.

Die Rede ist von der ab 25. Mai EU-weit geltenden neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Diese sorgt bereits wenige Tage nach ihrer Einführung für Panik und Verwirrung. Nach Meinung vieler, schränke sie in ihrer jetzigen Form nicht nur die Arbeit „freier Journalisten“, Fotografen und „Bürgerreportern“ in erheblichem Maße ein, sondern auch hunderttausende Vereine, Institutionen und private Blogs- oder Webseiteninhaber fühlen sich durch die neue DSGVO über Gebühr in die Pflicht genommen. Die Meinungsfreiheit und eine fließende Berichterstattungen werde durch den Einwilligungsvorbehalt zudem fast unmöglich gemacht, so die weitläufige Meinung.

„Öffnungsklausel“ nicht genutzt

Die DSGVO ist bereits etwa so lang wie der Beipackzettel zu einem Medikament und für viele etwa genau so unverständlich. Der Spruch für die neue DSGVO müsste lauten: „Zu Einschränkungen Ihrer Meinungsfreiheit und diesbezüglichen Nebenwirkungen studieren Sie die Datenschutzverordnung oder fragen Sie einen Datenschutzbeauftragten“.

Letzteres ist das, was sich Firmen und Vereine leisten müssen, wenn mindesten zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 DSGVO). Dabei währe es so einfach gewesen. Denn die EU ließ „Öffnungsklauseln“ (korrekt: „Konkretisierungsklauseln“ oder „Einräumung von Optionen“) - für ihre Mitgliedsstaaten zu.

Während andere EU-Mitgliedsstaaten – z. B. Österreich oder Schweden diese Optionen nutzten, um damit unzumutbare Einschränkungen z. B. für die „freie journalistische Arbeit“ zu vermeiden, hat es die deutsche Bundesregierung einfach versäumt, die DSGVO entsprechend anzupassen.

Ohne Einwilligung läuft nix mehr

Alle Digitalen Fotos auf denen Personen zu erkennen sind, dürfen nur noch veröffentlicht bzw. aufgenommen werden, wenn zuvor jede auf dem Foto erkennbare Person eine schriftliche Einwilligung erteilt hat. Ausnahmen gibt es nur für Angestellte Presse und Rundfunk-Journalisten. Alle anderen – wirklich alle anderen freien Journalisten Fotografen Webseiten und Blog-Betreiber brauchen unbedingt diese Einwilligungen. Das gilt auch dann, wenn die fotografierte Person vermeintlich konkludent (durch in die Kamera lächelnd) zugestimmt hat.

Das dürfte vielen Hobbyfotografen und Vereinsfotografen den Gar ausmachen. Denn sie müssten noch vor der Aufnahme die Einwilligung der Person eingeholt haben, die unbeabsichtigt oder mit Absicht ins Bild geraten ist. Denn bereits das Auslösen der Kamera ist eine Datenerhebung und bedarf der vorherigen Genehmigung. Wer also in einem mit 10.000 Personen gefüllten Stadion Fotos von seinem Star machen will, sollte möglichst von allen 10.000 Fans eine Einwilligung eingeholt haben.

Man könnte jetzt lachen, aber genau so sieht es aus, wenn man sich genau an die DSGVO hällt. Auf der anderen Seite kann ein Verstoß gegen die DSGVO sehr teuer werden - was vielen Vereinsvorständen in Panik versetzt. Es wird bereits beobachtet, dass immer weniger in den Vereinen Verantwortung im Vorstand übernehmen will, weil sie befürchten,für evtl. Datenschutzverstöße in Regress genommen zu werden und die Arbeit einfach zu viel wird. Letztendlich leidet das so hochgelobte und ständig propagierte „ehrenamtliche Engagement“ darunter und wird auf kurz oder lang eher abnehmen. Wer würde noch über das Engagement oder Veranstaltungen z. B. eines Vereins berichten wollen, wenn die für Öffentlichkeitsarbeit zuständige Person damit rechnen muss, mit einer Abmahnung und Strafzahlungen belegt werden zu können?

Die Bundesregierung hatte die Möglichkeit, die Rechtsprechung mit Hilfe von "Öffnungsklauseln" an die neue DSGVO anzupassen. Ob sich diesbezüglich vonseiten der GroKo doch noch was tut, bleibt jedenfalls genau so abzuwarten, wie die Beantwortung der Frage, wer die nächsten Kommunal- und Bundestagswahlen gewinnen wird. Ein Schelm, wer jetzt Böses denkt.

Bedanken wir uns trotzdem bei der GroKo für das Rauchverbot und das Diesel-Fahrverbot und natürlich für die seit 25. Mai weitreichende Einschränkung der Meinungsfreiheit. Ein Lehrer würde sagen: GroKo, sitzen 6.

garath-online N E W S

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