Ältere
Menschen werden zunehmend von Straftätern angerufen, die sich als
Polizeibeamte ausgeben. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie
ihnen augenscheinlich überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten
erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern,
Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen. Dabei erscheint auf dem
Telefondisplay sogar die Notrufnummer 110.
Die
falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer
Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden
wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld
„vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu
übergeben.
Sie
geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um
die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer
dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen,
da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.
Durch
mehrere, teils stundenlange Telefonanrufe erhöhen die Anrufer den
psychischen Druck auf ihre Opfer. Sie fordern sie teilweise auf, nur
noch über das Handy zu telefonieren. Die Telefonate dauern so lang an,
bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße
übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.
Im Telefondisplay erscheint die Nummer der Polizei oder einer anderen Behörde
Über
ausländische Telefondienstanbieter sind die Täter in der Lage, jede
beliebige Rufnummer im Display des Angerufenen einzublenden. Die Nummer
auf dem Telefondisplay liefert daher lediglich einen Anhaltspunkt, wer
der Anrufer sein kann. Sie ist keineswegs eine sichere
Identifikationsmöglichkeit.
Wenn Sie selbst angerufen werden:
Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Notrufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay.
- Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamter/-beamtin aus, lassen Sie sich den Namen nennen und rufen Sie Ihre örtliche Polizeibehörde an. - Vergewissern Sie sich, ob es diesen Polizeibeamten/-beamtin gibt und wie er/sie erreichbar ist. - Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten. - Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu. Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS
Geld oder Wertsachen. Auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeitern
der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. |
Falls
Sie unter der Rufnummer 110 mit einer Vorwahlnummer angerufen werden,
legen Sie auf und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie den
Sachverhalt der Polizei.
Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.
Vorbeugungstipps für ältere Menschen zu weiteren Themen finden Sie in den Broschüren „Sicher Leben“ und „Sicher zu Hause“ und auf den Internetseiten des Programms Polizeiliche Kriminalprävention unter: www.polizei-beratung.de