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Unerlaubte Werbeanrufe: Seniorenrat gibt Tipps weiter

p.ries/polizei • Mai 02, 2019

Unerlaubte Werbeanrufe: Bitte sofort auflegen!

Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. So auch eine Seniorin aus Garath, die ihren Namen verständlicherweise nicht nennen möchte.

Die 78-jährige nahm immer gerne an Preisausschreiben teil. Um eventuelle Gewinne auch zu erhalten, habe sie stets Ihre Daten preisgegeben. Nun vermutet Ilse B. (Name von der Redaktion geändert), dass dies auch ein Grund dafür sei, dass sie am Tage beinahe stündlich von irgendeiner Werbefirma angerufen werde. Oft wurde Sie gebeten, zwecks "firmeninterner Analysen" mit einer Tonbandaufnahme einverstanden zu sein. Es gab sogar Anrufer mit ausländischen Akzent. Die verlangten von der Seniorin möglichst viel Fragen mit "Ja" zu beantworten, so habe sie die Möglichkeit, 10.000 Euro zu gewinnen. "Das habe ich natürlich nicht gemacht - ich bin ja nicht blöde", so Ilse B.

Damit die Rentnerin endlich wieder Ruhe hat, schaffte sie das Telefon ab und kaufte sich ein Handy. Diese Rufnummer gibt sie nun nicht mehr weiter.

In diesem Zusammenhang weisen Peter Ries (Seniorenrat aus Garath) und Polizei auf folgendes hin:

Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele ‑ zumeist unseriöse Unternehmen ‑ nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.

Missbrauch der Rufnummer seriöser Unternehmen

Einige der Anrufer gehen besonders dreist vor: Um das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern zu gewinnen, missbrauchen sie die Rufnummer seriöser Personen oder Organisationen. Mit Hilfe einer speziellen Telefonanlage täuschen sie eine andere Rufnummer vor, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Die Masche

Ziel des Anrufs ist, einen Vertragsabschluss zu erreichen, den Angerufenen beispielsweise dazu zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, eine Zeitschrift zu abonnieren oder den Telefonanbieter zu wechseln. Dabei fragen die Anrufer auch persönliche Daten ab, unter anderem die Kontodaten.

So behaupten die Anrufer beispielsweise, dass sie herausgefunden hätten, dass die Adresse des Angerufenen an mehrere Gewinnspielfirmen verkauft worden sei. Es sei jedoch gelungen, diese bei allen Spielen, außer bei einem zu löschen. Damit die Anrufer auch diese Adresse löschen und den Vertrag kündigen könnten, müsse der Angerufene ein Zeitungsabonnement abschließen. Hierfür benötige man seine persönlichen Daten und Kontodaten.

Achtung: Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig

Auch wenn der Angerufene lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt hat, kann es sein, dass er anschließend eine Auftragsbestätigung erhält. Hier gilt: Sofort handeln! Denn am Telefon geschlossene Verträge sind gültig! Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.


Tipps Ihrer Polizei

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Weden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
  • Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
  • Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
  • Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
  • Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.

Weitere Informationen, wie Sie sich vor lästigen Werbeanrufen schützen und am Telefon geschlossene Verträge widerrufen können, finden Sie in dem Flyer „Mehr Schutz für Verbraucher am Telefon und im Internet“ der Bundesregierung.

Weiterführende Links

Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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